Das Energiefinanzierungsgesetz bildet mit Inkrafttreten die neue Grundlage für den Ausgleich des EEG- und KWK-Finanzierungsbedarfs sowie für die Verringerung und Erhebung von Umlagen und weitere Ausgleichsmechanismen. Die Reduzierung der EEG-Umlage auf 0 Ct/kWh war möglich, weil zukünftig der Finanzierungsbedarf der Erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt ausgeglichen wird, speziell über das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds", das eigens zu diesem Zweck geschaffen wurde.
Entsprechend dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen § 22 EnFG wird der Anspruch auf Zahlung der KWKG-Umlage und der Offshore-Umlage für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt bzw. eigener Messlokation auf 0 Ct/kWh gesetzt. Auf sonstigen Strom, der aus dem öffentlichen Netz entnommen wird, werden weiterhin alle Umlagen in bisheriger Form erhoben. Diese Maßnahme ist damit ein deutliches Zeichen der Regierung für einen schnellen Ausbau einer umweltschonenden und dezentralen Energieversorgung. Der Schluss, dass beispielsweise bei Privathaushalten mit Wärmepumpen und eigenem Zählpunkt eine Entlastung zu beobachten sein sollte, liegt also nahe. Daher wird im Folgenden erörtert, ob das Aussetzen der Berechnung von Umlagen für Wärmepumpen auch tatsächlich bei den Verbrauchsstellen ankommt. Da es zum Jahreswechsel auch Effekte durch veränderte Beschaffungskosten gegeben hat, ist eine reine Gegenüberstellung der Preise für Wärmepumpen von 2023 zu 2022 nicht zielführend. Für einen plausiblen Vergleich wurde infolgedessen parallel die Veränderung der Rohmargen der Grundversorgungstarife von 2022 zu 2023 herangezogen und mit der Veränderung der Rohmargen der Wärmepumpentarife im entsprechenden Zeitraum verglichen. Bei diesem Vergleich ist zu erwarten, dass die Veränderung der Rohmargen der Grundversorgungstarife und die der Wärmepumpentarife in etwa korrelieren. Betrachtet wurden alle Tarife, die bis zum 10.01.2023 veröffentlicht waren. Es wird verglichen zum 15.12.2022 für Privathaushalte mit einem Verbrauch in Höhe von 5.000 kWh zur Bestimmung der herangezogenen Preisstaffel (für alle Abnahmefälle).
Entlastungsmaßnahmen kommen kaum an
Der erste Blick auf unsere Karte verrät es bereits: Von starken Preiserhöhungen bis zu fast schon großzügigen Preissenkungen ist für Wärmepumpentarife dieses Jahr alles möglich. Die nördlichsten Gebiete Deutschlands wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg sind besonders von einer Preiskorrektur nach oben betroffen. Doch auch in Rheinland-Pfalz und vielen Arealen Nordrhein-Westfalens sehen Verbraucher rot, da die Preisvorteile aufgrund des Wegfalls der Umlagen scheinbar nicht weitergegeben werden.
Von 8.999 Postleitzahl-Ort-Kombinationen, die dieser Analyse zugrunde gelegt wurden, bewegen sich die Tarife in 4.227 Postorten mit etwas weniger als der Hälfte der Orte in einem Bereich von +15 und ‑15 prozentualer Veränderungsdifferenz und damit in einer eigentlich zu erwartenden Range mit einem gewissen Grundrauschen. Insgesamt gibt es eine Veränderungsdifferenz zugunsten der Wärmepumpennutzung von ‑0,65 Prozent bis ‑507,78 Prozent in 2506 Postorten. Eine Anpassung der Rohmargen der Wärmepumpentarife um +20 bis +30 Prozent nach oben im Vergleich zur Rohmarge der Grundversorgung ist in 2.822 Postorten, also einem knappen Drittel aller Postorte, erfasst worden. Allein 1.010 Postorte haben eine entsprechende Anpassung zwischen +17,09 und +17,92 Prozent erfahren.
Die stärksten Differenzen im oberen Tabellenbereich sind mit +233,44 Prozent in Wetzlar bei der enwag energie- und wassergesellschaft mbH zu beobachten, die neben der Stadtwerke Wolfhagen GmbH mit +205,35 Prozent Veränderungsdifferenz in Habichtswald und Wolfhagen Gefahr läuft, die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ad absurdum zu führen.
In 288 Postorten zeigt sich, dass die Rohmarge des Wärmepumpentarifs im Vergleich zum Vorjahr und zu den Rohmargen der Grundversorgung von der Vattenfall Europe Sales GmbH um +2,99 bzw. +3,42 Prozent schlechter gestellt ist, auch wenn die Rohmarge bei den Wärmepumpentarifen eigentlich um ‑9,15 bzw. ‑8,06 Prozent gesunken ist. Die Schlechterstellung erklärt sich hier durch die gleichzeitige und ausgeprägtere Veränderung der Rohmarge des Grundversorgertarifs in 2023 um ‑12,57 bzw. ‑11,06 Prozent.
Als Ausreißer erfreulicher Art ist hier die prozentuale Veränderungsdifferenz des Tarifs für Wärmepumpenstrom der E‑Werk Meckenheim/Pfalz c/o Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH zu nennen. Er hat unter allen analysierten Tarifen mit ‑507,77 Prozent die stärkste Besserstellung erfahren, was hauptsächlich damit zu tun hat, dass die Rohmarge des Grundversorgertarifs zum gleichen Stichtag um +507,77 Prozent gestiegen ist. Auch die energis GmbH und die Vereinigte Stadtwerke GmbH weisen mit ‑231,84 Prozent in Wadgassen und ‑194,3 Prozent in Grambek, Talkau und Alt-Mölln Preisanpassungen in die von der Regierung angedachte Richtung auf.
In 33 Postorten haben sich die Rohmargen der Wärmepumpen- und Grundversorgertarife im Vergleich von 2022 auf 2023 zwischen ‑50 Prozent und ‑100 Prozent verändert. Eine Differenz in der Veränderung von mehr als ‑100 Prozent ist in 131 Postorten auszumachen. Demgegenüber stehen 8.178 Postorte, in denen die Rohmargen der Wärmepumpentarife 2023 bis zu +50 Prozent schlechter gestellt worden sind als die Rohmargen der Grundversorgertarife.
Endkundenpreise für Wärmepumpen mit separatem Zähler können im neuen Jahr, wie gezeigt wurde, günstiger kalkuliert werden; der Verzicht auf die KWKG- und die Offshore-Umlage fließt jedoch selten in die neuen, veröffentlichten Tarife mit ein und die Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung ist in vielen Postorten nicht auszumachen.
Alle Apps und Webservices von ene't, die zur Berechnung benötigt werden, sind bezüglich § 22 des EnFG auf dem aktuellen Stand und berücksichtigen die Änderungen für die Kalkulation von Wärmepumpenstrom. Von den Aktualisierungen betroffen sind die Apps Bündelkalkulation (Strom), Fremdkosten SLP (Strom), Regionale Angebotskalkulation (Strom) sowie die App Regionale Rohmargenanalyse (Strom) und das Webservicepaket Netzentgeltermittlung
(Strom).