Aktuelles | 07. März 2023

40 Millionen Euro Netznutzungskosten für einen Familienhaushalt?

Schon seit einigen Jahren plant die Bundesnetzagentur die Einführung des „Elektronischen Preisblatts“ in standardisierter Form, mithilfe dessen auch die derzeit 865 Strom-Verteilnetzbetreiber in Deutschland ihre Durchleitungsentgelte im Rahmen der Marktkommunikation direkt an die Lieferanten übermitteln sollen. Erklärtes Ziel ist die Vereinheitlichung und damit Vereinfachung des Datenaustauschs zwischen den beiden Marktrollen, um eine automatisierte, massengeschäftsorientierte Überprüfung eingehender Rechnungen durchführen zu können. Gleichzeitig soll dies den bilateralen Clearing-Aufwand minimieren. Mit dem Beschluss BK6-13-042 wurde bereits im April 2015 zu Stellungnahmen der Marktteilnehmer aufgerufen , wie die Umsetzung aussehen könnte.

Inzwi­schen wur­de die Ein­füh­rung schritt­wei­se begon­nen, mit Inkraft­tre­ten der MaKo 2022 muss seit Okto­ber 2022 min­des­tens das Preis­blatt 1“ mit lie­fer­stel­len­schar­fen, struk­tu­rier­ten Stan­dard-Tarif­in­for­ma­tio­nen im vor­ge­ge­be­nen For­mat ver­öf­fent­licht wer­den. Ein genau­er Blick auf die der­zeit vor­lie­gen­den Daten zu Arbeits­prei­sen zeigt jedoch, dass es hier noch eine gewis­se Dis­kre­panz zwi­schen Anspruch und Wirk­lich­keit zu geben scheint. Nach ent­spre­chen­den Hin­wei­sen unter­schied­li­cher Lie­fe­ran­ten haben wir die Preis­blät­ter mit den in der Daten­bank Markt­da­ten Netz­nut­zung (Strom) erfass­ten Preis­da­ten abge­gli­chen und stie­ßen auf teils erstaun­li­che Abweichungen.

Auch wenn rund 87 Pro­zent der Preis­blät­ter kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten zei­gen, steckt die Tücke doch manch­mal im Detail. Beim sys­te­ma­ti­schen Abgleich fin­den sich im SLP- und im RLM-Bereich ins­ge­samt 394 Abwei­chun­gen in den Arbeits­prei­sen bei 113 unter­schied­li­chen Ver­teil­netz­be­trei­bern. Dabei zei­gen sich klei­ne­re Run­dungs­feh­ler durch feh­len­de Nach­kom­ma­stel­len sowie vie­le leich­te Abwei­chun­gen der Prei­se allgemein.

In 24 Fäl­len weicht der Arbeits­preis aber um mehr als 1 ct/​kWh von den her­kömm­lich ver­öf­fent­lich­ten Kon­di­tio­nen ab. Die Span­ne reicht dabei von ‑9,90 bis +7,05 Cent je Kilo­watt­stun­de. In 59 wei­te­ren Fäl­len zeigt sich eine Dif­fe­renz von weni­ger als 1 ct/​kWh.

In 14 Preis­blät­tern wur­de der Arbeits­preis fälsch­lich mit dem Fak­tor 10 mul­ti­pli­ziert, in zehn wei­te­ren Fäl­len sogar mit dem Fak­tor 100 – ver­mut­lich wur­de dort ein­fach der Betrag für ct/​kWh ein­ge­tra­gen. Grund­sätz­lich könn­ten Umrech­nungs- bzw. Über­tra­gungs­feh­ler durch abwei­chen­de Ein­hei­ten die Ursa­che sein – im Preis­blatt ist die Anga­be in EUR/​kWh vor­ge­se­hen, wäh­rend vie­le Netz­be­trei­ber die Prei­se in ct/​kWh ausweisen. 

Beson­ders ekla­tant ist die Abwei­chung aller­dings in 6 Preis­blät­tern, in denen ein Arbeits­preis von 10.000 EUR/​kWh ver­öf­fent­licht wur­de. Dies ent­spricht 1.000.000 ct/​kWh und wür­de bei­spiels­wei­se für einen Mus­ter­haus­halt mit 4.000 kWh Jah­res­ver­brauch eine Netz­nut­zungs­rech­nung in Höhe von min­des­tens 40 Mil­lio­nen Euro bedeuten.

Sehr pro­ble­ma­tisch an den feh­ler­haf­ten Preis­in­for­ma­tio­nen ist, dass die Elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter rechts­ver­bind­lich für die Abrech­nung sind. Die Fol­ge dürf­ten auf­wen­di­ge Clea­ring-Pro­zes­se bis hin zu einer Unter­bre­chung der auto­ma­ti­sier­ten Rech­nungs­prü­fung und Erstel­lung von End­kun­den­ab­rech­nun­gen sein. Es bie­tet sich daher an, die über­mit­tel­ten Daten aktu­ell noch anhand unab­hän­gi­ger Anga­ben gegen­zu­prü­fen. Gleich­zei­tig gilt es auf Sei­ten der Netz­be­trei­ber, drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen an den der­zei­ti­gen Pro­zes­sen vorzunehmen.

Lie­fer­stel­len­scharf und zuver­läs­sig Netz­ent­gel­te ermitteln

Für eine mar­gen­si­che­re Ange­bots­kal­ku­la­ti­on sind ver­läss­li­che Infor­ma­tio­nen zu Netz­ent­gel­ten genau­so wich­tig wie für die ver­bind­li­che Rech­nungs­prü­fung. Das Port­fo­lio der ene't GmbH bie­tet hier pas­sen­de Lösun­gen für unter­schied­li­che Anwen­dungs­fäl­le an, um Ihr Tages­ge­schäft ide­al zu unterstützen.

Die­ses reicht von Apps zur geziel­ten Kos­ten­er­mitt­lung ein­zel­ner Lie­fer­stel­len über regio­na­le Preis­er­mitt­lun­gen bis hin zur beque­men Mas­sen­kal­ku­la­ti­on von Bün­del­kun­den. Für die direk­te Ein­bin­dung in Ihre auto­ma­ti­sier­ten Pro­zes­se ste­hen außer­dem Web­ser­vices mit unter­schied­li­chen spe­zia­li­sier­ten End­punk­ten zur Ver­fü­gung. Falls Sie die benö­tig­ten Daten lie­ber im eige­nen Unter­neh­men vor­hal­ten, kön­nen Sie auch die bewähr­ten Daten­ban­ken Markt­da­ten Netz­nut­zung (Strom) und (Gas) zur Ein­bin­dung in Ihre Sys­te­me nutzen.

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