Wie bereits in den beiden Newslettern zur Netzentgeltentwicklung analysiert wurde, lassen sich im Gas und im Strom im Schnitt moderate Steigerungen der Gebühren errechnen. Nach aktuellem Datenstand, der rund 99,6 Prozent der Postleitzahl-Ort-Kombinationen mit Gasversorgung umfasst, steigen die Gebühren für Single-Haushalte mit 7.000 kWh Jahresverbrauch um rund 1,5 Prozent. Im nach der Größe der Netzgebiete gewichteten Durchschnitt macht dies 2021 einen Betrag von 150,10 Euro aus. Auch Familienhaushalte (20.000 kWh/a) werden um 1,7 Prozent höher belastet (326,74 Euro). Ein Gewerbebetrieb (Niederdruck, SLP, 200.000 kWh, 125 kW Leistung) zahlt mit 2.504,31 Euro rund 1,6 Prozent mehr. Weniger deutlich steigen die Entgelte für leistungsgemessene Kunden in der Mitteldruckstufe (5.000.000 kWh, 1.450 kW), hier nämlich um 0,9 Prozent auf durchschnittlich 38.721,67 Euro.
Die Stromnetzentgelte tendieren dagegen stabiler. Nach Auswertung aller veröffentlichten Preisblätter in über 99,9 Prozent des Bundesgebiets steigen die Netzpreise je nach Abnahmefall nicht höher als um 0,9 Prozent. Im Gegensatz zum laufenden Jahr werden 2021 im SLP-Bereich wieder vorwiegend die Grundpreise erhöht, sodass niedrigere Verbräuche etwas stärker belastet werden. Im RLM-Bereich dagegen steigt die Teuerung mit der Jahresarbeit. Ein Single-Haushalt (1.500 kWh Jahresverbrauch) zahlt demnach im gewichteten Schnitt um 0,7 Prozent höhere Netzentgelte (162,98 Euro), ein Familienhaushalt (4.000 kWh/a) wird nur um 0,2 Prozent höher abgerechnet (314,81 Euro). Ein Gewerbebetrieb (SLP) mit 40.000 kWh Jahresverbrauch wird sogar um ‑0,3 Prozent entlastet (2.501,17 Euro), während sich die größten Erhöhungen erneut überwiegend bei leistungsgemessenen Kunden zeigen. Hier reichen die Anstiege von 0,5 Prozent beim Gewerbebetrieb mit 100.000 kWh/35 kW (6.299,45 Euro) bis zu 0,9 Prozent bei Abnahme von 400.000 kWh an 200 kW Leistung (22.412,31 Euro).
Die noch ausstehenden Veröffentlichungen kleinerer Netzgebiete werden sich nicht mehr signifikant auf diese Durchschnittswerte auswirken, sodass Energievertriebe mit der Tarifkalkulation für 2021 beginnen können – sofern sie nicht die zum Jahreswechsel als endgültig bekanntgegebenen Preise abwarten möchten.