Aktuelles | 19. Oktober 2017

Auch Gasnetzentgelte geben 2018 nach

Nachdem sich in den Strom-Netznutzungsentgelten in diesem Jahr überraschend ein deutlicher Trend zu Kostensenkungen abgezeichnet hat (vgl. Newsletter Netznutzung Strom Nr. 102), stellt sich die Frage, ob sich die Gasnetzentgelte 2018 vielleicht ähnlich entwickeln werden. Betrachtet am Abnahmefall eines Familienhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (11 kW installierte Leistung, SLP, Niederdruck, Standardmesskonfiguration) waren die Durchleitungsgebühren zum Jahreswechsel 2016/17 um rund 1,2 Prozent gesunken (nach Netzgröße gewichteter Bundesdurchschnitt).

Die­ser Trend scheint sich 2018 noch ver­stärkt fort­zu­set­zen, wie die bis­lang bekann­ten vor­läu­fi­gen Ent­gel­te zei­gen. Aktu­ell haben 612 der 712 Netz­be­trei­ber ihre Preis­blät­ter ver­öf­fent­licht, die rund 96 Pro­zent der gas­be­lie­fer­ten Postor­te abde­cken. Dies betrifft ins­ge­samt 10.271 Post­leit­zahl-Ort-Tarif­ge­biet-Kom­bi­na­tio­nen. Im nach Netz­grö­ße gewich­te­ten Schnitt sin­ken die Ent­gel­te für den betrach­te­ten Mus­ter­haus­halt um ‑4 Pro­zent, der spe­zi­fi­sche Arbeits­preis wird dem­nach 1,57 ct/​kWh betragen.

Auch klei­ne­re Haus­hal­te (7.000 kWh/​a, 6 kW) wer­den nach Aus­wer­tung der ene't Daten­bank Netz­nut­zung Gas vor­aus­sicht­lich ent­las­tet und 2018 mit 144 Euro/​Jahr ‑4,1 Pro­zent weni­ger Gebüh­ren ent­rich­ten. Ähn­lich stellt es sich für Gewer­be­trei­ben­de dar, denen bei einem Ver­brauch von 200.000 kWh (125 kW Leis­tung) 2.421,36 Euro/​Jahr (-4 Pro­zent) berech­net wer­den. Noch deut­li­cher wer­den leis­tungs­ge­mes­se­ne Gewer­be­kun­den in der Mit­tel­druck­stu­fe ent­las­tet, bei 5.000.000 kWh (1.450 kW) ergibt sich eine Erspar­nis von ‑2.437,21 Euro/​Jahr bzw. ‑6 Pro­zent (Wer­te jeweils arith­me­tisch ermittelt).

Ver­än­de­rung der Netz­nut­zungs­ent­gel­te Gas 2018 (vor­läu­fig) in Pro­zent
Abnah­me­fall: Haus­halt, Nie­der­druck, SLP, 20.000 kWh Jahresverbrauch

Die stärks­ten Nach­läs­se erwar­ten den Mus­ter­haus­halt im Stamm­netz der Schles­wig-Hol­stein Netz, wo die spe­zi­fi­schen Ent­gel­te um ‑23,4 Pro­zent auf 1,30 ct/​kWh sin­ken wer­den. Auch im Teil­netz Spree­gas der Netz­ge­sell­schaft Ber­lin-Bran­den­burg lässt sich durch die Anpas­sung der Ent­gel­te an das rest­li­che Netz eine deut­li­che Sen­kung um ‑20,9 Pro­zent auf 1,22 ct/​kWh fest­stel­len, im gesam­ten NBB-Netz redu­zie­ren sich die Ent­gel­te somit um ‑6,5 Pro­zent auf 1,22 ct/​kWh. Ähn­li­ches lässt sich bei West­fa­len Weser Netz (-20,3 Pro­zent auf 1,40 ct/​kWh) und bei der Pri­g­nit­zer PVU (-20,1 Pro­zent auf 1,30 ct/​kWh) beob­ach­ten. Ins­ge­samt sin­ken in 6.887 Post­ort-Tarif­ge­biet-Kom­bi­na­tio­nen die Durch­lei­tungs­ge­büh­ren, davon in 2.427 um mehr als 10 Pro­zent. In 103 Postor­ten blei­ben die Ent­gel­te vor­läu­fig unver­än­dert. Die nied­rigs­ten ange­pass­ten Prei­se rufen im kom­men­den Jahr die Stadt­wer­ke Neu­en­haus (0,74 ct/​kWh) und Lin­gen (0,79 ct/​kWh) auf, aber auch die Ener­gie­net­ze Bay­ern mit Sitz in Mün­chen blei­ben im Markt­ge­biet Süd­bay­ern unter einem Cent (-7,16 Pro­zent auf 0,97 Ct/​kWh).

Natür­lich fin­den sich auch Tarif­ge­bie­te, in denen die Ent­gel­te stei­gen wer­den. Die­se ver­tei­len sich nahe­zu über das gesam­te Bun­des­ge­biet, kon­zen­trie­ren sich aber im öst­li­chen Bay­ern, in Thü­rin­gen, Baden-Würt­tem­berg und Tei­len Hes­sens und Nord­rhein-West­fa­lens. Umso wich­ti­ger stellt sich für Gas­ver­trie­be die Auf­ga­be, netz­scharf zu kal­ku­lie­ren. Mit Erhö­hun­gen von mehr als 30 Pro­zent müs­sen Gas­ab­neh­mer wie Ver­trie­be in den Net­zen der Stadt­wer­ke Dit­zin­gen, AVG Aschaf­fen­burg, Stadt­wer­ke Wedel (die jedoch bei­de preis­lich noch unter dem Bun­des­durch­schnitt lie­gen) und Klin­gen­berg rech­nen. In 1.057 Postor­ten steigt der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis um mehr als 10 Pro­zent. Die teu­ers­ten neu ver­öf­fent­lich­ten Durch­lei­tungs­ge­büh­ren erhe­ben nach aktu­el­lem Stand die Stadt­wer­ke Havel­berg (unver­än­dert 2,99 ct/​kWh), gefolgt von der MVV Net­ze (+0,8 Pro­zent auf 2,72 ct/​kWh), E.DIS Netz (-5,3 Pro­zent auf 2,85 ct/​kWh), Stadt­wer­ke Weiß­was­ser (+15,1 Pro­zent auf 2,64 ct/​kWh) sowie Erd­gas Mit­tel­sach­sen (+11 Pro­zent auf 2,56 ct/​kWh).

Aller­dings sind die­se Preis­ent­wick­lun­gen noch mit Vor­sicht zu genie­ßen. Zum einen sind die bis­lang ver­öf­fent­lich­ten Preis­blät­ter alle­samt als vor­läu­fig“ gekenn­zeich­net und ste­hen somit unter dem Vor­be­halt einer Anpas­sung zum Jah­res­wech­sel. Zum ande­ren gibt es Unsi­cher­hei­ten über die bereits ein­ge­preis­ten Ent­gel­te der vor­ge­la­ger­ten Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber. Denn nach einer münd­li­chen Ver­hand­lung vor dem Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf hat­te die Beschluss­kam­mer 9 der Bun­des­netz­agen­tur mit sofor­ti­ger Wir­kung die Fest­le­gung BK9-13/607 auf­ge­ho­ben. Die­se hat­te eine hori­zon­ta­le Kos­ten­wäl­zung gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Ver­bin­dung mit § 30 Abs. 2 Nr. 10 Gas­NEV mit dem Ziel einer Ent­gelt­har­mo­ni­sie­rung fest­ge­legt, die am 1. Janu­ar 2018 hät­te in Kraft tre­ten sol­len. Nach Infor­ma­tio­nen des Bran­chen­diens­tes ener­ga­te hat­ten Flu­xys Deutsch­land, Gas­trans­port Nord sowie Gaz­prom Export dage­gen erfolg­reich Beschwer­de eingelegt.

Dies könn­te zur Fol­ge haben, dass die Fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber ihre Trans­portent­gel­te neu kal­ku­lie­ren müs­sen, was wie­der­um zu einer Ver­schie­bung in den Prei­sen der Ver­teil­netz­be­trei­ber füh­ren könn­te. Zumin­dest waren Ende Sep­tem­ber bereits die end­gül­ti­gen bun­des­ein­heit­li­chen Wäl­zungs­be­trä­ge für die Markt­raum­um­stel­lung von L- auf H‑Gas (0,2587 EUR/​kWh/​h/​a) und die Bio­gas­ein­spei­sung (0,68443 EUR/​kWh/​h/​a) für das Jahr 2018 ver­öf­fent­licht wor­den, die auf die Ent­gel­te für Aus­spei­se­punk­te ver­teilt werden.

Metho­dik: Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Die Durch­schnitts­wer­te der Netz­ent­gel­te wur­den nach Netz­grö­ße (Anzahl der ange­schlos­se­nen Postor­te) gewich­tet. Aus­nah­me sind die als arith­me­tisch“ gekenn­zeich­ne­ten Anga­ben. In den Berech­nun­gen wur­den nur Netz­be­trei­ber berück­sich­tigt, die bereits ein vor­läu­fi­ges Ent­gelt für 2018 bekannt gege­ben haben. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Mess­kos­ten (eben­falls auf die Jah­res­ar­beit umgelegt).

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