Für den definierten Abnahmefall liegen somit im Detail bei 526 Netzbetreibern gleichbleibende Konditionen vor, 385 Netzbetreiber bewegen sich mit den endgültigen Entgelten über dem Level der vorläufigen Entgelte und 257 Netzbetreiber haben ihre Preise nach unten korrigiert. So ergibt sich für die E.ON Regionalgesellschaften beispielsweise folgendes Bild: Gleichbleibende Konditionen finden sich im Netzgebiet der E.ON edis – dort liegen die Kosten unverändert bei 11,18 ct/kWh. Ein leichter Anstieg ist im Netzgebiet der E.ON Westfalen Weser zu verzeichnen. Mit einem Plus von 0,5 % steigen die Kosten für die Netznutzung hier auf 8,10 ct/kWh. Eine Senkung der Kosten für die Netzdurchleitung gibt es hingegen in den Netzgebieten der E.ON Avacon. Hier sinkt in Niedersachsen der Preis um 2,4 % auf 8,34 ct/kWh und in Sachsen Anhalt um 1,3 % auf 10,86 ct/kWh. Ebenso sinkt der Preis für die Stromdurchleitung im Gebiet der E.ON Mitte und der E.ON Bayern in beiden Fällen um 0,7 % auf 8,49 bzw. 9,16 ct/kWh.
Deutliche Preissteigerung bei den Netzentgelten im Vergleich zum Vorjahr
Ein Vergleich der vorläufigen Entgelte für das Jahr 2013 mit den Kosten der Netznutzung für das Vorjahr (vgl. die letzte Ausgabe des Newsletters) konnte bereits im Oktober einen deutlichen Anstieg der Netzentgelte zeigen. Vergleicht man das aktuelle Preisgefüge mit den Preisen des Vorjahres, dann bestätigt sich dieses Ergebnis erneut. Wie die Auswertung auf Basis aller deutschen Postorte zeigt, liegen die Kosten für die Netzdurchleitung derzeit durchschnittlich 7,3 % über dem Niveau des Vorjahres. Das entspricht einem Kostenplus von 0,6 ct/kWh beziehungsweise einer Zunahme um 9 Euro aufs Jahr hochgerechnet. Ganze 800 Netzbetreiber haben mit dem neuen Jahr ihre Preise angehoben, bei 70 Netzbetreibern bleiben die Preise unverändert, etwa 90 Netzbetreiber haben eine Senkung der Preise vorgenommen. Damit ergibt sich für die Netzdurchleitung derzeit ein durchschnittlicher Preis von 8,74 ct/kWh. Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich für den genannten Abnahmefall somit im Schnitt Kosten von 131,16 Euro.
Wirft man einen Blick auf die 12 größten Städte Deutschlands, dann zeigt sich ein uneinheitliches Bild, wie die nachstehende Tabelle zeigt. Am günstigsten ist das Netzentgelt derzeit in Bremen. Trotz einer Preiserhöhung von knapp 9 % liegen die Kosten von 81,9 Euro pro Jahr deutlich unter dem bundesweiten Kostendurchschnitt. Die höchsten Preise für die Stromdurchleitung liegen in Leipzig vor. Nach einem Kostenplus von 15 % im Vergleich zum Vorjahr liegen die Preise nun bei 129 €/Jahr. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass Leipzig immer noch leicht unter dem bundesweiten Schnitt liegt. Am stärksten zugelegt haben die Netzbetreiber in Frankfurt. Mit einem Plus von 15,8 % bewegen sich die Gebühren mit 97,5 €/Jahr aber auch hier im unteren Bereich. Preissenkungen fallen hingegen kaum ins Gewicht.
Stadt/Ballungsraum | Kosten Netznutzung in €/Jahr | Veränderung 12⁄13 in % |
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Bremen | 81,9 | 8,9 |
Hamburg/Vattenfall Stromnetz Hamburg | 105,75 | 5,0 |
München/SWM Infrastruktur | 87 | 11,9 |
Frankfurt/NRM Netzdienste Rhein-Main | 97,5 | 15,8 |
Hannover/enercity Netzgesellschaft | 97,65 | 14,1 |
Köln/RNG Netz 2 | 108 | -1,6 |
Dortmund/DEW Netz | 100,2 | -2,7 |
Berlin/Vattenfall Europe Distribution Berlin | 99,45 | 1,0 |
Düsseldorf/SW Düsseldorf Netz | 82,65 | 10,9 |
Stuttgart/EnBW Regional AG | 107,7 | 6,7 |
Essen/Westnetz | 124,35 | 7,9 |
Leipzig/Netz Leipzig | 129 | 15,0 |
Neue Umlagen 2013
Mit dem 01. Januar 2013 sind zwei neue Umlagen in Kraft getreten. Neben der EEG- und KWK-Umlage sowie der Sonderkundenumlage nach § 19 StromNEV, müssen Letztverbraucher nun mit weiteren Kosten durch die Offshore- und die Abschalt-Umlage rechnen. Die OffshoreEEG-Haftungsumlage nach § 17 EnWG Novelle ergibt sich aus den Entschädigungszahlungen, die die Übertragungsnetzbetreiber an die Betreiber von Offshore-Windanlagen zu leisten haben, wenn diese ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen. Sie ist gestaffelt und liegt derzeit bei 0,25 ct/kWh bei einem Verbrauch bis 1.000.000 kWh.
Die Abschalt-Umlage beruht auf der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (BGBl. Nr. 62 vom 28. Dezember 2012). Diese sieht vor, dass energieintensive Industriebetriebe einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten sollen. Dazu sollen von den Übertragungsnetzbetreibern per Ausschreibung abschaltbare Lasten beschafft werden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Die entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt. Höhe und Einführungszeitpunkt der Umlage ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Die Offshore-Umlage wie auch die Abschalt-Umlage werden in der nächsten Version der Kalkulationssoftware NetKalk implementiert sein, wobei die Abschalt-Umlage in der Standard-Einstellung zunächst mit dem Wert „0" ausgewiesen ist. Sobald die tatsächliche Höhe der Umlage bekannt ist, wird dieser Wert auch in NetKalk ausgewiesen. In der Datenbank Netznutzung Strom sind die Umlagen in der gleichnamigen Tabelle bereits enthalten.