Auch die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor deutlich zu reduzieren. Die Elektromobilität soll hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Neben dem Klimaschutz spielen die Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen sowie die Energiesouveränität Deutschlands eine zentrale Rolle.
Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts unterstreichen den Wandel im Straßenverkehr. So waren rund die Hälfte aller Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2022 mit alternativen Antrieben ausgestattet (Elektro [BEV], Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) und damit 15,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Fahrzeugen mit ausschließlich elektrischer Energiequelle (Battery Electric Vehicle = BEV) führte eine Steigerung der Zulassungen um 30,1 Prozent zu einem Neuzulassungsanteil von 17,7 Prozent.
Doch nicht allein mehr Zulassungen von E‑Fahrzeugen bringen den erhofften Wechsel im Verkehrssektor, auch die Rahmenbedingungen müssen zu den Bedürfnissen der Nutzer passen – und dazu gehört insbesondere die Ladeinfrastruktur. Das Laden eines E‑Fahrzeugs muss genauso einfach werden wie Tanken. In ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur II von Oktober 2022 setzt sich die Bundesregierung das ambitionierte Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten im Jahr 2030. Deutschland soll zum globalen Leitmarkt für E‑Mobilität werden.
Zum Vergleich: Aktuell verzeichnet die Bundesnetzagentur 63.806 Normalladepunkte und 12.755 Schnellladepunkte, die am 1. Dezember 2022 in Betrieb waren. Es ist also noch viel zu tun.
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Umstieg auf Elektromobilität gelingt, ist neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur auch eine vollständige Transparenz über alle Standorte öffentlicher Ladesäulen samt der geltenden Tarifstruktur. Der Besitzer eines Elektrofahrzeugs muss wissen, mit welchen Kosten er für das Laden seines E‑Autos rechnen muss. In der Realität lassen Bedienkomfort und Preistransparenz jedoch oftmals zu wünschen übrig.
So gibt es keine regulatorischen Vorgaben zum zulässigen Preis an Ladesäulen. Sie basieren auf dem freien Wettbewerb. Der Preis kann vom Betreiber einer Ladesäule frei bestimmt werden und variiert entsprechend von Anbieter zu Anbieter. Es gibt dabei Tarifmodelle mit und andere ohne Grundgebühr. Einige Anbieter verlangen nach einer bestimmten Standzeit an der Ladesäule einen Aufschlag pro Minute, damit diese nicht unnötig lange blockiert wird. Und auch das Laden an Wechselstrom- (AC-), Gleichstrom (DC-) und Hochleistungs-Ladesäulen kostet unterschiedlich viel. Die Folge: Der Verbraucher verliert den Überblick.
Ebenso große Unterschiede gibt es bei der Bedienung. Zum Teil benötigen E‑Auto-Fahrer eine (kostenpflichtige) Ladekarte, mal muss der Stromfluss mithilfe einer App aktiviert werden. Bei der einen Säule zahlen Nutzer direkt über das Smartphone, bei der anderen kommt die Rechnung am Ende des Monats per Post.
Für Ladepunkte, die ab Juli 2023 neu in Betrieb genommen werden, gelten höhere Anforderungen bei den Bezahlsystemen. So müssen sie eine kontaktlose Bezahlung mit einer gängigen Debit- oder Kreditkarte beim spontanen Laden ermöglichen. Da bestehende Ladepunkte jedoch nicht nachgerüstet werden müssen, führt diese Novellierung aktuell nur bedingt zu mehr Nutzerfreundlichkeit beim Ad-hoc-Laden.
Kostenstruktur und Preisbildung regeln sich im Zusammenspiel der unterschiedlichen beteiligten Marktrollen. So legt der Netzbetreiber am Standort der Ladesäule die zu entrichtenden Entgelte fest und ggf. auch die Kosten als Messstellenbetreiber, sofern nicht ein wettbewerblicher Anbieter zusätzlich ins Spiel kommt. Der Ladesäulenbetreiber (Charge Point Operator, kurz: CPO) kalkuliert seinerseits die Kosten für den technischen Betrieb samt Marge ein, während der E‑Mobilitätsdienstleister (E‑Mobility Service Provider, kurz: EMSP) seine Tarife möglichst gewinnbringend anbieten möchte. Eine komplexe Struktur, die zu sehr unterschiedlichen Preisen führen kann.
Und hier kommt ene't ins Spiel:
Aktuell sind Preisdaten für das Ad-hoc-Laden oft nur anbieterbezogen verfügbar. Das erschwert Nutzern die Auswahl einer passenden Ladestation und Anbietern die Kalkulation und Optimierung ihrer Tarife. Auch die Ortsdaten (wo welche Ladesäulen stehen) sind zum Teil nur eingeschränkt abrufbar, da nicht alle Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Dieses Informationsdefizit sollen künftig die von ene't erhobenen Daten ausräumen.
So erfasst ene't zurzeit in einem ersten Schritt Ladepunkte samt Ladeleistung und Preisdaten zum „Ad-hoc“-Laden, um sie in Form von Anwendungen (Apps und Webservices) und als Datenbank anzubieten. In Kürze wird es auch eine neue, eigene Kategorie zum Thema E‑Mobilität auf dem ene't Navigator® geben. Hier können dann individuelle Analysen rund um das Thema Elektromobilität und das Zu-Hause-Laden durchgeführt werden – künftig erweitert um die Daten zur Ad-hoc-Ladestruktur.
Die Idee: Ladesäulenbetreiber hätten mithilfe der Daten die Möglichkeit, ihre Angebotspreise zu kalkulieren und für den Wettbewerb zu optimieren. E‑Mobilitätsdienstleister könnten ihre Roaming-Tarife berechnen und B2C-Anbieter die Daten in ihren Nutzeranwendungen verarbeiten, z. B. für Navigationsgeräte oder Preisvergleichs-Apps.
Und das Beste daran ist: Die Daten, die ene't als neutraler Marktdienstleister erfasst, sind anbieterunabhängig und ‑übergreifend.
Individuelle Lösungen für Elektromobilitätsprodukte
Der ene't Navigator® unterstützt Ihr Tagesgeschäft mit unterschiedlichen Lösungen in der Kalkulation und Analyse von Elektromobilitätsprodukten. Auch für Controlling und Wettbewerbsbeobachtung gibt es passende Webservices und Apps.
Sprechen Sie uns gerne darauf an!