Aktuelles | 15. März 2023

Die Bedeutung der Elektromobilität für die Energiewirtschaft wächst weiter

Nach dem Willen des Europäischen Parlaments bedeutet das Jahr 2035 das Aus für den Verbrennungsmotor. Ab diesem Jahr sollen in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden dürfen, die keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Ziel ist eine Veränderung des Marktes hin zu mehr E-Mobilität und Klimaschutz.

Auch die Bun­des­re­gie­rung hat sich das Ziel gesetzt, die Treib­haus­gas­emis­sio­nen im Ver­kehrs­sek­tor deut­lich zu redu­zie­ren. Die Elek­tro­mo­bi­li­tät soll hier­bei einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten. Neben dem Kli­ma­schutz spie­len die Unab­hän­gig­keit von fos­si­len Ener­gie­quel­len sowie die Ener­gie­sou­ve­rä­ni­tät Deutsch­lands eine zen­tra­le Rolle.

Zah­len des Kraft­fahrt-Bun­des­amts unter­strei­chen den Wan­del im Stra­ßen­ver­kehr. So waren rund die Hälf­te aller Pkw-Neu­zu­las­sun­gen des Jah­res 2022 mit alter­na­ti­ven Antrie­ben aus­ge­stat­tet (Elek­tro [BEV], Hybrid, Plug-In, Brenn­stoff­zel­le, Gas, Was­ser­stoff) und damit 15,6 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Bei den Fahr­zeu­gen mit aus­schließ­lich elek­tri­scher Ener­gie­quel­le (Bat­tery Elec­tric Vehic­le = BEV) führ­te eine Stei­ge­rung der Zulas­sun­gen um 30,1 Pro­zent zu einem Neu­zu­las­sungs­an­teil von 17,7 Prozent.

Doch nicht allein mehr Zulas­sun­gen von E‑Fahrzeugen brin­gen den erhoff­ten Wech­sel im Ver­kehrs­sek­tor, auch die Rah­men­be­din­gun­gen müs­sen zu den Bedürf­nis­sen der Nut­zer pas­sen – und dazu gehört ins­be­son­de­re die Lade­infra­struk­tur. Das Laden eines E‑Fahrzeugs muss genau­so ein­fach wer­den wie Tan­ken. In ihrem Mas­ter­plan Lade­infra­struk­tur II von Okto­ber 2022 setzt sich die Bun­des­re­gie­rung das ambi­tio­nier­te Ziel von einer Mil­li­on öffent­lich und dis­kri­mi­nie­rungs­frei zugäng­li­chen Lade­punk­ten im Jahr 2030. Deutsch­land soll zum glo­ba­len Leit­markt für E‑Mobilität werden.

Zum Ver­gleich: Aktu­ell ver­zeich­net die Bun­des­netz­agen­tur 63.806 Nor­mal­la­de­punk­te und 12.755 Schnell­la­de­punk­te, die am 1. Dezem­ber 2022 in Betrieb waren. Es ist also noch viel zu tun.

Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung dafür, dass der Umstieg auf Elek­tro­mo­bi­li­tät gelingt, ist neben dem Aus­bau der Lade­infra­struk­tur auch eine voll­stän­di­ge Trans­pa­renz über alle Stand­or­te öffent­li­cher Lade­säu­len samt der gel­ten­den Tarif­struk­tur. Der Besit­zer eines Elek­tro­fahr­zeugs muss wis­sen, mit wel­chen Kos­ten er für das Laden sei­nes E‑Autos rech­nen muss. In der Rea­li­tät las­sen Bedien­kom­fort und Preis­trans­pa­renz jedoch oft­mals zu wün­schen übrig.

So gibt es kei­ne regu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben zum zuläs­si­gen Preis an Lade­säu­len. Sie basie­ren auf dem frei­en Wett­be­werb. Der Preis kann vom Betrei­ber einer Lade­säu­le frei bestimmt wer­den und vari­iert ent­spre­chend von Anbie­ter zu Anbie­ter. Es gibt dabei Tarif­mo­del­le mit und ande­re ohne Grund­ge­bühr. Eini­ge Anbie­ter ver­lan­gen nach einer bestimm­ten Stand­zeit an der Lade­säu­le einen Auf­schlag pro Minu­te, damit die­se nicht unnö­tig lan­ge blo­ckiert wird. Und auch das Laden an Wech­sel­strom- (AC-), Gleich­strom (DC-) und Hoch­leis­tungs-Lade­säu­len kos­tet unter­schied­lich viel. Die Fol­ge: Der Ver­brau­cher ver­liert den Überblick.

Eben­so gro­ße Unter­schie­de gibt es bei der Bedie­nung. Zum Teil benö­ti­gen E‑Au­to-Fah­rer eine (kos­ten­pflich­ti­ge) Lade­kar­te, mal muss der Strom­fluss mit­hil­fe einer App akti­viert wer­den. Bei der einen Säu­le zah­len Nut­zer direkt über das Smart­phone, bei der ande­ren kommt die Rech­nung am Ende des Monats per Post.

Für Lade­punk­te, die ab Juli 2023 neu in Betrieb genom­men wer­den, gel­ten höhe­re Anfor­de­run­gen bei den Bezahl­sys­te­men. So müs­sen sie eine kon­takt­lo­se Bezah­lung mit einer gän­gi­gen Debit- oder Kre­dit­kar­te beim spon­ta­nen Laden ermög­li­chen. Da bestehen­de Lade­punk­te jedoch nicht nach­ge­rüs­tet wer­den müs­sen, führt die­se Novel­lie­rung aktu­ell nur bedingt zu mehr Nut­zer­freund­lich­keit beim Ad-hoc-Laden.

Kos­ten­struk­tur und Preis­bil­dung regeln sich im Zusam­men­spiel der unter­schied­li­chen betei­lig­ten Mark­trol­len. So legt der Netz­be­trei­ber am Stand­ort der Lade­säu­le die zu ent­rich­ten­den Ent­gel­te fest und ggf. auch die Kos­ten als Mess­stel­len­be­trei­ber, sofern nicht ein wett­be­werb­li­cher Anbie­ter zusätz­lich ins Spiel kommt. Der Lade­säu­len­be­trei­ber (Char­ge Point Ope­ra­tor, kurz: CPO) kal­ku­liert sei­ner­seits die Kos­ten für den tech­ni­schen Betrieb samt Mar­ge ein, wäh­rend der E‑Mobilitätsdienstleister (E‑Mobility Ser­vice Pro­vi­der, kurz: EMSP) sei­ne Tari­fe mög­lichst gewinn­brin­gend anbie­ten möch­te. Eine kom­ple­xe Struk­tur, die zu sehr unter­schied­li­chen Prei­sen füh­ren kann.

Und hier kommt ene't ins Spiel:

Aktu­ell sind Preis­da­ten für das Ad-hoc-Laden oft nur anbie­ter­be­zo­gen ver­füg­bar. Das erschwert Nut­zern die Aus­wahl einer pas­sen­den Lade­sta­ti­on und Anbie­tern die Kal­ku­la­ti­on und Opti­mie­rung ihrer Tari­fe. Auch die Orts­da­ten (wo wel­che Lade­säu­len ste­hen) sind zum Teil nur ein­ge­schränkt abruf­bar, da nicht alle Lade­punk­te bei der Bun­des­netz­agen­tur gemel­det sind. Die­ses Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit sol­len künf­tig die von ene't erho­be­nen Daten ausräumen.

So erfasst ene't zur­zeit in einem ers­ten Schritt Lade­punk­te samt Lade­leis­tung und Preis­da­ten zum Ad-hoc“-Laden, um sie in Form von Anwen­dun­gen (Apps und Web­ser­vices) und als Daten­bank anzu­bie­ten. In Kür­ze wird es auch eine neue, eige­ne Kate­go­rie zum The­ma E‑Mobilität auf dem ene't Navi­ga­tor® geben. Hier kön­nen dann indi­vi­du­el­le Ana­ly­sen rund um das The­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät und das Zu-Hau­se-Laden durch­ge­führt wer­den – künf­tig erwei­tert um die Daten zur Ad-hoc-Ladestruktur.

Die Idee: Lade­säu­len­be­trei­ber hät­ten mit­hil­fe der Daten die Mög­lich­keit, ihre Ange­bots­prei­se zu kal­ku­lie­ren und für den Wett­be­werb zu opti­mie­ren. E‑Mobilitätsdienstleister könn­ten ihre Roa­ming-Tari­fe berech­nen und B2C-Anbie­ter die Daten in ihren Nut­zer­an­wen­dun­gen ver­ar­bei­ten, z. B. für Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te oder Preisvergleichs-Apps.

Und das Bes­te dar­an ist: Die Daten, die ene't als neu­tra­ler Markt­dienst­leis­ter erfasst, sind anbie­ter­un­ab­hän­gig und ‑über­grei­fend.

Indi­vi­du­el­le Lösun­gen für Elektromobilitätsprodukte

Der ene't Navi­ga­tor® unter­stützt Ihr Tages­ge­schäft mit unter­schied­li­chen Lösun­gen in der Kal­ku­la­ti­on und Ana­ly­se von Elek­tro­mo­bi­li­täts­pro­duk­ten. Auch für Con­trol­ling und Wett­be­werbs­be­ob­ach­tung gibt es pas­sen­de Web­ser­vices und Apps.

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