Rüdiger Winkler, Geschäftsführer des EDNA Bundesverbands, sieht in dieser einen nützlichen Beitrag für den Markt.Eine Vorgabe der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur verpflichtet alle deutschen Verteilnetzbetreiber, bis zum 1. August 2015 eine Prozessbeschreibung zu erarbeiten und vorzulegen, die als Basis für die massengeschäftstaugliche Ausgestaltung eines elektronischen Preisblatts dienen soll. „Mit dem elektronischen Preisblatt haben wir dafür nun eine fundierte Diskussionsgrundlage geschaffen, auf deren Basis die dazugehörigen Markprozesse zügig automatisiert werden können“, erklärte Winkler. Der Entwurf zum elektronischen Preisblatt kann unter www.edna-bundesverband.de bei der Geschäftsführung abgerufen werden.