Aktuelles | 11. Mai 2023

Einzelner Anbieter dominiert die Tariflandschaft für Elektromobilität

Die Bundesregierung hat im Juli 2022 das Energiewirtschaftsgesetz im Zusammenhang zu den „Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ und auch unter Berücksichtigung des Klimaschutz-Sofortprogramms erneuert. Neben dem Europäischen Parlament hat sich auch die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde zum einen das Aus für den Verbrennungsmotor beschlossen. Weiter sollen Anreize geschaffen werden, mehr öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und Wärmepumpen einzubauen. Bis 2030 sollen 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren und ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen installiert werden. Der Stromverbrauch wird in Zukunft deshalb deutlich ansteigen und mit ihm die Sorge vor möglichen Netzüberlastungen.

Die­ser Sor­ge will die Bun­des­re­gie­rung mit der Aus­ge­stal­tung des § 14a EnWG ent­ge­gen­tre­ten. Dazu wur­den prä­ven­ti­ve Instru­men­te dis­ku­tiert, die als Anreiz den finan­zi­el­len Aspekt in den Vor­der­grund stel­len. Die Ent­schei­dung fiel auf netz­ori­en­tier­te Ein­grif­fe, die den Netz­be­trei­bern eine neue Rol­le auf dem Markt zukom­men lässt. Der § 14a defi­niert steu­er­ba­re Ein­rich­tun­gen und erlaubt somit unmit­tel­bar eine schnel­le­re Inte­gra­ti­on von Wär­me­pum­pen und Elek­tro­au­tos, indem sie eine Redu­zie­rung der Netz­ent­gel­te für Ver­brau­cher vor­sieht, die steu­er­ba­re Ein­rich­tun­gen nut­zen, sofern sie mit dem Netz­be­trei­ber eine ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung tref­fen. Im Klar­text bedeu­tet das für Netz­be­trei­ber die Mög­lich­keit, steu­er­ba­re Ein­rich­tun­gen vom Netz zu neh­men, um Eng­päs­sen in der Strom­ver­sor­gung bzw. Netz­über­las­tun­gen zuvor­kom­men zu kön­nen. Für die Ver­brau­cher wie­der­um ist die kura­ti­ve Leis­tungs­be­gren­zung ein Anreiz, spar­sam mit den vor­han­de­nen Netz­ka­pa­zi­tä­ten umzugehen.

Bis es soweit ist, erlaubt die getrenn­te Mes­sung von unter­brech­ba­ren Ver­brau­chern Ener­gie­ver­sor­gern schon heu­te, durch die Kal­ku­la­ti­on mit redu­zier­ten Ent­gel­ten attrak­ti­ve Tari­fe zur aus­schließ­li­chen Nut­zung für Lade­mög­lich­kei­ten anzu­bie­ten. Gleich­zei­tig kön­nen aus­kömm­li­che Mar­gen erwirt­schaf­tet wer­den, soll­te sich der aktu­el­le Trend zu sin­ken­den Beschaf­fungs­kos­ten stabilisieren.

Spe­zi­fi­sche Fremd­kos­ten für unter­brech­ba­re Ver­brau­cher der E‑Mobilität in ct/​kWh

Abnah­me­fall: 2.250 kWh/​Jahr, getrenn­te Mes­sung nach § 14a EnWG

Eine Ana­ly­se von ins­ge­samt 14.650 deut­schen Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen zeigt, wie sich die redu­zier­ten Netz­ent­gel­te für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen gemäß § 14a auf die Tari­fe aus­wir­ken. Im Fol­gen­den neh­men wir uns auch der Fra­ge nach den erziel­ba­ren Roh­mar­gen die­ser Tari­fe an. Als Abnah­me­fall dient ein Jah­res­ver­brauch von 2.250 kWh, den ein durch­schnitt­li­ches Elek­tro­fahr­zeug mit einem Ver­brauch von 15 kWh je 100 Kilo­me­ter bei einer ange­nom­me­nen Fahr­leis­tung von 15.000 km benötigt.

Zunächst ist anzu­mer­ken, dass der jewei­li­ge Haupt­netz­be­trei­ber in 1.325 der aus­ge­wer­te­ten 14.650 Postor­te kei­ne geson­der­ten Ent­gel­te für unter­brech­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen zur E‑Mobilität anbie­tet. Die­se blei­ben in den fol­gen­den Berech­nun­gen unbe­rück­sich­tigt. Die durch­schnitt­li­chen Fremd­kos­ten – also spe­zi­fi­sche Netz­ent­gel­te, gesetz­li­che Umla­gen und ört­li­che Kon­zes­si­ons­ab­ga­be – lie­gen dem­nach deutsch­land­weit bei 7,07 ct/​kWh. Mit 5,16 ct/​kWh sind die nied­rigs­ten Fremd­kos­ten in Aalen im Netz der dor­ti­gen Stadt­wer­ke ver­or­tet, die höchs­ten mit 16,88 ct/​kWh in Alten­steig, eben­falls im Netz der ansäs­si­gen Stadt­wer­ke. Bei­de lie­gen in Baden-Würt­tem­berg, wo die durch­schnitt­li­chen Fremd­kos­ten bei 8,18 ct/​kWh lie­gen. Nur in Schles­wig-Hol­stein sind die Fremd­kos­ten im Schnitt höher ange­sie­delt (8,76 ct/​kWh). Die nied­rigs­ten Fremd­kos­ten sind im Saar­land mit durch­schnitt­lich 5,74 ct/​kWh zu fin­den, dicht gefolgt von Rhein­land-Pfalz mit 5,79 ct/​kWh und dem Stadt­staat Ham­burg mit 5,87 ct/​kWh. Die Sprei­zung der Fremd­kos­ten liegt bei rund 227 Prozent.

Bei einer Ana­ly­se der jeweils güns­tigs­ten E‑Mobilitätstarife und der loka­len Fremd­kos­ten in ins­ge­samt 13.326 Postor­ten las­sen sich ein spe­zi­fi­scher Arbeits­preis von durch­schnitt­lich 26,36 ct je kWh und eine gemit­tel­te Roh­mar­ge von 19,29 ct/​kWh errech­nen. In 148 Postor­ten über­stei­gen die Prei­se 30 ct je kWh beim spe­zi­fi­schen Arbeits­preis, blei­ben jedoch unter­halb der der­zeit gül­ti­gen Strom­preis­brem­se von 40 ct/​kWh brut­to. Auch die teu­ers­te Preis­stel­lung des Tarifs grün.power Mobil­strom light“, die sich wenig über­ra­schend in Alten­steig fin­det, liegt mit einem spe­zi­fi­schen Arbeits­preis von 36,18 ct/​kWh, aber 29,38 ct rei­nem Kilo­watt­stun­den­preis dar­un­ter. Der Tarif der grün.power GmbH führt aktu­ell die Tarif-Ran­kings in 13.267 Postor­ten an und domi­niert damit den Markt für Wall­box-Tari­fe. Der Tarif scheint kos­ten­ba­siert kal­ku­liert zu sein, da er eine sta­bi­le Roh­mar­ge von 19,2919,30 ct/​kWh erzielt, wäh­rend sich die Arbeits­prei­se zwi­schen 24,46 und 36,18 ct/​kWh bewegen.

Erziel­ba­re Roh­mar­ge für unter­brech­ba­re Ver­brau­cher der E‑Mobilität in ct/​kWh

Abnah­me­fall: 2.250 kWh/​Jahr, getrenn­te Mes­sung nach § 14a EnWG, güns­tigs­ter Tarif je Postort

Der Tarif Heid­jers Lade­strom‘“ sticht in der Aus­wer­tung her­vor, da die nie­der­säch­si­schen Stadt­wer­ke Schnever­din­gen-Neu­en­kir­chen in ihrem Netz mit einem spe­zi­fi­schen Arbeits­preis in Höhe von 19,57 ct/​kWh der­zeit das güns­tigs­te Pro­dukt deutsch­land­weit lie­fern. Gleich­zei­tig erzielt der Ver­sor­ger mit 11,54 ct je kWh die nied­rigs­te Roh­mar­ge im Ver­gleich. Auch im benach­bar­ten Sol­tau ist der Ladestrom“-Tarif mit 21,84 ct/​kWh recht güns­tig, erreicht aber mit 15,52 ct/​kWh eine höhe­re Mar­ge. Die bes­ten Deckungs­bei­trä­ge las­sen sich bei der nie­der­rhei­ni­schen WEP Wärme‑, Ener­gie- und Pro­zess­tech­nik GmbH im bun­des­wei­ten Ver­trieb ermit­teln. Im Netz der baye­ri­schen EG Röthen­bach liegt die Roh­mar­ge des Tarifs Land­Öko­strom 2023 für Elek­tro­mo­bi­li­tät“ bei 25,19 Cent je Kilo­watt­stun­de. Trotz des hohen Arbeits­prei­ses von 33,42 ct/​kWh stellt der Tarif dort das güns­tigs­te Ange­bot für die hei­mi­sche Wall­box dar. Auch die Städ­ti­sche Wer­ke AG aus Kas­sel erzielt in die­sem Netz mit dem Tarif Her­ku­les Strom plus emo­bil (mit Zäh­ler)“ in der Ort­schaft Mai­er­hö­fen eine hohe Mar­ge von 22,22 ct/​kWh (Arbeits­preis 30,45 ct/​kWh).

Die Sprei­zung der Arbeits­prei­se liegt mit 84,9 Pro­zent eher gering, wenn man sie mit den Abwei­chun­gen der Fremd­kos­ten ver­gleicht. Dies könn­te auf einen star­ken Wett­be­werbs­druck hin­deu­ten. Die Roh­mar­gen wei­chen mit 118,3 Pro­zent deut­li­cher ab, was ein­zel­ne Ver­triebs­ge­bie­te mög­li­cher­wei­se attrak­ti­ver macht. Regio­na­le Unter­schie­de fal­len dage­gen weni­ger ins Gewicht, wie auch der Blick auf die Deutsch­land­kar­te zeigt.

In den Tarif­an­ge­bo­ten für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen ist wie in ande­ren Son­der­pro­duk­ten auch, eine hohe Vola­ti­li­tät zu beob­ach­ten. Strom­kun­den kön­nen in den meis­ten Ver­sor­gungs­ge­bie­ten zwi­schen attrak­ti­ven Tari­fen wäh­len, müs­sen dafür aber teils auch star­ke Kom­fort­ein­schrän­kun­gen in Kauf neh­men. Es gibt bei­spiels­wei­se Ver­teil­netz­be­trei­ber, bei denen der Kun­de vor­ab fest­le­gen muss, ob er sein Fahr­zeug nachts oder tags­über auf­la­den möch­te. Zu ande­ren Zei­ten bleibt der Anschluss dann gesperrt. Ob dies geeig­net ist, die Akzep­tanz gegen­über zukünf­ti­gen dyna­mi­schen Ein­grif­fen zu erhö­hen, kann man wahr­schein­lich kri­tisch hin­ter­fra­gen. Ohne einen flä­chen­de­cken­den Roll­out von Smart Metern bleibt dies der­zeit aber ohne­hin Zukunftsmusik.

Metho­dik: Alle Preis­an­ga­ben ver­ste­hen sich net­to. Sofern im Text nicht anders ange­ge­ben, ist mit dem Arbeits­preis der spe­zi­fi­sche Arbeits­preis (Arbeits­preis zuzüg­lich dem auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ten Grund­preis) gemeint. Errech­ne­te Durch­schnitts­prei­se wur­den nach betrof­fe­nen Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen (syn­onym Postor­te) gewich­tet. Betrach­tet wur­den nur Haupt­netz­be­trei­ber. Abnah­me­fall ist ein Jah­res­ver­brauch von 2.250 kWh, Kun­den­grup­pe Privathaushalt/​Elektromobilität, getrenn­te Mes­sung, unter­brech­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tung gemäß § 14a EnWG. Boni wur­den nicht berück­sich­tigt. Daten­bank­stand: 10.05.2023

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Schau­en Sie doch auf der dies­jäh­ri­gen E‑world ener­gy & water zwi­schen dem 23. und 25. Mai 2023 an unse­rem neu­en Stand­platz 315 in Hal­le 1 vor­bei. Ger­ne spre­chen wir mit Ihnen dar­über, wie unse­re Lösun­gen für die Elek­tro­mo­bi­li­tät Ihr All­tags­ge­schäft unter­stüt­zen kön­nen. Auf unse­rer Web­site unter www​.enet​.eu/​e​world kön­nen Sie vor­ab einen Wunsch­ter­min für ein Gespräch vereinbaren.

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