Aktuelles | 17. Juni 2015

ene't GmbH bietet Netzbetreibern kostenlose Erstellung elektronischer Preisblätter an

Die ene't GmbH hat sich über den BDEW an die deutschen Netzbetreiber gewandt und diesen die Erstellung elektronischer Preisblätter zum Nulltarif angeboten. Hintergrund dieses Angebots ist der Beschluss BK6-13-042 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 16. April 2015. Mit diesem Beschluss verpflichtet die BNetzA die deutschen Netzbetreiber, bis zum 1. August dieses Jahres eine Prozessbeschreibung zu erarbeiten, die als Grundlage für die massengeschäftstaugliche Ausgestaltung eines elektronischen Netzentgeltpreisblatts dienen soll.

Für Preis­dienst­leis­ter wie ene't bedeu­tet die Erstel­lung elek­tro­ni­scher Preis­blät­ter auf Basis der vor­han­de­nen Daten­ban­ken rela­tiv gerin­gen Auf­wand. Hin­ge­gen wür­de es für uns kaum zu einer Arbeits­er­leich­te­rung füh­ren, die elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter bei den Netz­be­trei­bern abzu­ru­fen und die­se bei uns in die Daten­ban­ken ein­zu­pfle­gen. Wir bie­ten Netz­be­trei­bern daher an, die Preis­blät­ter zu gene­rie­ren und an-schlie­ßend zur Ver­fü­gung zu stel­len. So wäre auch sicher­ge­stellt, dass alle Preis­blät­ter nach ein­heit­li­chen Maß­ga­ben erzeugt wer­den, dem aktu­ells­ten For­mat ent­spre­chen und immer auf dem neu­es­ten Stand sind.“ führt Geschäfts­füh­rer Peter Mar­tin Schroer die Vor­tei­le des Ange­bots an.

Die Netz­nut­zungs­ent­gel­te bil­den heu­te nur noch einen gerin­gen Teil der Infor­ma­tio­nen, die in den Daten­ban­ken Netz­nut­zung der ene't GmbH ent­hal­ten sind. Die Erfas­sung der Zusatz­in­for­ma­tio­nen unter­des­sen nimmt einen immer grö­ße­ren Teil des Gesamt­auf­wands in Anspruch. Wenn wir die­se Zusatz­in­for­ma­tio­nen wei­ter­hin mit der­sel­ben Qua­li­tät zur Ver­fü­gung stel­len wol­len wie bis­her, dür­fen wir die Erfas­sungs­pro­zes­se die­ser Daten nicht ändern. Bei den Mit­ar­bei­tern, die die­se Daten erfas­sen, han­delt es sich um hoch­qua­li­fi­zier­te und her­vor­ra­gend aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ter, die nicht ohne Wei­te­res durch neue Kräf­te ersetzt wer­den kön­nen. Erset­zen wir die aktu­ell manu­el­le Erfas­sung der Netz­nut­zungs­ent­gel­te durch das Ein­spie­len elek­tro­ni­scher Daten, wird dies unse­re Per­so­nal­kos­ten folg­lich kaum ver­än­dern. Logi­sche Kon­se­quenz wäre daher, die Daten ein­fach wei­ter­hin manu­ell zu erfas­sen und die elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter selbst zu gene­rie­ren.“ fügt Schroer hinzu.

Das Ange­bot der ene't GmbH sieht vor, dass alle erfor­der­li­chen Daten erfasst wer­den, das elek­tro­ni­sche Preis­blatt gene­riert und die­ses dem jewei­li­gen Netz­be­trei­ber zur Ver­fü­gung gestellt wird. Das Doku­ment müss­te dann in einem zwei­ten Schritt vom Netz­be­trei­ber geprüft und frei­ge­ge­ben wer­den, da die­ser letzt­lich die Ver­ant­wor­tung für das Preis­blatt trägt. Die Preis­blät­ter zu auto­ri­sie­ren, soll­te dabei wesent­lich preis­wer­ter sein, als eigens eine Soft­ware zur Gene­rie­rung der Preis­blät­ter zu ent­wi­ckeln und bei jeder For­mat­än­de­rung anpas­sen zu lassen.

Die gene­rier­ten Preis­blät­ter sol­len durch die Prü­fung und Frei­ga­be des Netz­be­trei­bers voll­um­fäng­lich in den Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Netz­be­trei­bers über­ge­hen. Der Netz­be­trei­ber kann dann frei ent­schei­den, an wen er das Preis­blatt – bei­spiels­wei­se im Rah­men der Eins-zu-eins-Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on – wei­ter­gibt. Wie Peter Mar­tin Schroer abschlie­ßend bemerkt, könn­ten die Netz­be­trei­ber jeder­zeit einen ande­ren Dienst­leis­ter mit der Erstel­lung ihrer elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter beauftragen.

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