Aktuelles | 27. November 2019

Grundversorgung regional: Strom wird teurer – allerdings nur moderat

Schon die im Oktober bekanntgegebenen vorläufigen Netzentgelte ließen in Bezug auf die Strompreisentwicklung der Grundversorgung nichts Gutes erahnen. Aufgrund gestiegener Durchleitungskosten lag die Vermutung nahe, dass auch die Strompreise künftig teurer werden. Genau das hat sich nun bestätigt.

Grund für die stei­gen­den Strom­kos­ten dürf­ten aber nicht nur die gestie­ge­nen Netz­kos­ten sein. Im Okto­ber wur­de eben­falls bekannt, dass die EEG-Umla­ge den Strom­preis im kom­men­den Jahr mit 6,756 ct/​kWh und damit um 5,5 Pro­zent mehr belas­ten wird. Die EEG-Umla­ge soll den Aus­bau von erneu­er­ba­ren Ener­gien finan­zi­ell unterstützen.

Zusam­men mit den Trans­port­kos­ten flie­ßen die gesetz­li­chen Umla­gen in die Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe mit ein. Rund sechs Wochen vor Jah­res­en­de müs­sen die Strom­an­bie­ter ihre Tari­fe für das kom­men­de Jahr bekannt­ge­ben. Die Grund­ver­sor­gung stellt immer das Unter­neh­men bereit, das in einem Netz­ge­biet die meis­ten Haus­halts­kun­den im Nie­der­span­nungs­be­reich belie­fert. Der zustän­di­ge Grund­ver­sor­ger wird alle drei Jah­re neu bestimmt. 

Nur ein Ver­sor­ger senkt den Preis

Eine Bei­spiel­aus­wer­tung für einen durch­schnitt­li­chen bun­des­deut­schen Fami­li­en­haus­halt mit einem jähr­li­chen Strom­ver­brauch von 3.500 kWh zeigt für 2020 eine Mehr­be­las­tung von 46,93 Euro. Fami­li­en in der Grund­ver­sor­gung zah­len damit künf­tig rund 5,0 Pro­zent mehr als noch im ver­gan­ge­nen Jahr.

Die­ser Aus­wer­tung lie­gen 2.739 erfass­te Postor­te von ins­ge­samt 14.937 Postor­ten zugrun­de. Dies ent­spricht einer Gebiets­ab­de­ckung von ca. 18 Pro­zent. Von ins­ge­samt 832 Grund­ver­sor­gern wur­den inzwi­schen 395 erfasst. Dies ist ein Pro­zent­satz von 47,5 Pro­zent. Von 838 erfass­ten Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fen haben nach aktu­el­lem Stand 312 Ver­sor­ger Preis­än­de­run­gen ange­kün­digt, also etwa 37 Pro­zent. Nahe­zu alle Preis­kur­ven zei­gen nach oben.

Die stärks­te Erhö­hung erwar­tet Kun­den der Stadt­wer­ke Winds­bach in Bay­ern. Dort steigt die jähr­li­che Mehr­be­las­tung für Fami­li­en­haus­hal­te um 188,19 Euro. Dies ent­spricht einer Erhö­hung von 19,3 Pro­zent (Tarif: Grund- und Ersatz­ver­sor­gung). Zukünf­tig tie­fer in die Tasche grei­fen müs­sen auch Fami­li­en­haus­hal­te der Licht- und Kraft­wer­ke Helm­b­rechts GmbH, eben­falls in Bay­ern. Hier zah­len Fami­li­en künf­tig 126,64 Euro mehr für ihren Grund­ver­sor­gungs­ta­rif. Dies ist ein Plus von rund 13 Pro­zent (Tarif: Grund- und Ersatz­ver­sor­gung). Eben­falls teu­rer wird es für Kun­den der Elek­tri­zi­täts­ge­sell­schaft Levern eG (Nord­rhein-West­fa­len). Im neu­en Jahr steigt der Grund­ver­sor­gung­preis dort um 114,50 Euro an, was im Ver­gleich zum Vor­jahr 13,5 Pro­zent mehr sind (Tarif: Levern Strom).

Preis­sen­kun­gen für das kom­men­de Jahr sind in Deutsch­land kaum zu beob­ach­ten. Ledig­lich Kun­den der Gemein­de­wer­ke Cadolz­burg (Bay­ern) dür­fen sich über einen nied­ri­ge­ren Grund­ver­sor­gungs­preis freu­en: Hier sin­ken die jähr­li­chen Kos­ten der Grund­ver­sor­gung – aller­dings nur um ‑3,05 Euro und damit ‑0,3 Pro­zent (Tarif: Grund­ver­sor­gung). Die­ser Grund­ver­sor­ger ist der ein­zi­ge, der bis­lang eine Preis­sen­kung ange­kün­digt hat.

Preis­än­de­run­gen in der Grund­ver­sor­gung zum 1. Janu­ar 2020
Abnah­me­fall: Haus­halt, SLP, 3.500 kWh/​Jahr

Erhö­hun­gen in Bun­des­län­dern eher moderat

Auch bei der regio­na­len Betrach­tung der 16 deut­schen Bun­des­län­der zei­gen sich Preis­er­hö­hun­gen. Aller­dings fal­len die durch­schnitt­li­chen Preis­er­hö­hun­gen größ­ten­teils mode­rat aus und lie­gen alle unter dem gesamt­deut­schen Mit­tel­wert. Für Grund­ver­sor­gungs­kun­den aus Ber­lin und Ham­burg bleibt der Strom­preis sogar gleich: Hier wur­den bis­her kei­ne Ände­run­gen angekündigt. 

Die größ­te Preis­stei­ge­rung erwar­tet Kun­den der Grund­ver­sor­gung im Saar­land. Hier steigt der durch­schnitt­li­che Strom­preis für Fami­li­en­haus­hal­te um 43,24 Euro, bzw. 4,5 Pro­zent auf jähr­lich 991,95 Euro. Auch Fami­li­en aus Sach­sen müs­sen zukünf­tig etwas tie­fer in die Tasche grei­fen, wenn sie einen Grund­ver­sor­gungs­ta­rif bezie­hen. Hier steigt der Preis durch­schnitt­lich um 23,84 Euro und damit um 2,6 Pro­zent auf jähr­lich 947,25 Euro. 

Nur gerin­ge Preis­stei­ge­run­gen müs­sen Kun­den in Bre­men und Rhein­land-Pfalz in Kauf neh­men. In bei­den Bun­des­län­dern steigt der Preis um 0,1 Pro­zent: in Bre­men um 0,84 Euro auf 875,96 Euro jähr­lich und in Rhein­land-Pfalz um 1,08 Euro auf 931,81 Euro pro Jahr. Auch in Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen ist die Preis­stei­ge­rung mit 0,2 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr nur sehr gering. In Sach­sen-Anhalt zah­len Kun­den zukünf­tig 1,66 Euro im Jahr mehr um damit ins­ge­samt 974,86 Euro. In Thü­rin­gen fällt im Jahr 2020 ein jähr­li­ches Plus von 1,94 Euro an, was einen Gesamt­preis von 1024,98 Euro bedeutet.

Tabel­le: Preis­ent­wi­ckung in den deut­schen Bun­des­län­dern

Bun­des­landPreis 2020Preis­li­che Ände­rung 2019/2020Pro­zen­tua­le Ände­rung 2019/2020
Baden-Wür­t­­te­m­­berg967,14 Euro/​a9,11 Euro/​a1,0 %
Bay­ern996,09 Euro/​a10,91 Euro/​a1,2 %
Ber­lin1001,31 Euro/​akei­nekei­ne
Bran­den­burg1019,22 Euro/​a5,71 Euro/​a0,6 %
Bre­men875,96 Euro/​a0,84 Euro/​a0,1 %
Ham­burg1006,81 Euro/​akei­nekei­ne
Hes­sen962,95 Euro/​a14,44 Euro/​a1,5 %
Meck­­len­­burg-Vor­­­pom­­mern1053,53 Euro/​a19,11 Euro/​a1,9 %
Nie­der­sach­sen911,91 Euro/​a3,53 Euro/​a0,4 %
Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len943,49 Euro/​a11,31 Euro/​a1,2 %
Rhein­­land-Pfalz931,81 Euro/​a1,08 Euro/​a0,1 %
Saar­land991,95 Euro/​a43,42 Euro/​a4,5 %
Sach­sen947,25 Euro/​a23,84 Euro/​a2,6 %
Sach­­sen-Anhalt974,86 Euro/​a1,66 Euro/​a0,2 %
Schles­­wig-Hol­stein1018,31 Euro/​a4,21 Euro/​a0,4 %
Thü­rin­gen1024,98 Euro/​a1,94 Euro/​a0,2 %

Preis­ni­veau in der Grund­ver­sor­gung ab dem 1. Janu­ar 2020
Abnah­me­fall: Haus­halt, SLP, 3.500 kWh/​Jahr

Kun­den in der Grund­ver­sor­gung zah­len in der Regel mehr, als in ande­ren Tari­fen. Wer sich aktu­ell im Grund­ver­sor­gungs­ta­rif eines Ver­sor­gers befin­det, ist aller­dings nicht gezwun­gen, die­sen Tarif wei­ter­hin zu bezie­hen. Bei Preis­er­hö­hun­gen sei­tens des Ver­sor­gers dür­fen Kun­den ein Son­der­kün­di­gungs­recht in Anspruch neh­men und ihren Ver­sor­gungs­ver­trag inner­halb von 14 Tagen kündigen. 

Nach den ange­kün­dig­ten Strom­preis­stei­ge­run­gen bleibt nun abzu­war­ten, wie vie­le Strom­kun­den von die­sem Recht Gebrauch machen und in einen güns­ti­ge­ren Tarif wechseln. 

Metho­dik: Der Aus­wer­tung lie­gen die ver­öf­fent­lich­ten Prei­se von 395 der 832 Grund­ver­sor­ger im Bun­des­ge­biet (47,5 %) bzw. 312 von 832 Tari­fen (37,5 %) zugrun­de. Ver­gli­chen wur­den die Prei­se mit Gül­tig­keit 01.01.2019 und 01.01.2020. Alle Preis­an­ga­ben ver­ste­hen sich net­to ohne Umsatz­steu­er. Die Prei­se der Grund­ver­sor­gung wur­den nach der Zahl der ver­sorg­ten Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen (syn­onym Postor­te“) gewich­tet. Der Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus dem Arbeits­preis und dem auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ten Grund­preis. Vor­aus­ge­setzt wur­de ein Eintarifzähler. 

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