Aktuelles | 23. November 2015

Grundversorgungspreise: Entwicklung des Vorjahres setzt sich 2016 nicht fort

Im vergangenen Jahr hatten Anfang Dezember knapp 300 Unternehmen preisliche Änderungen für ihre Grundversorgungstarife veröffentlicht. Rund 50 Grundversorger hatten zudem bekannt gegeben, zum Jahreswechsel keine Anpassungen ihrer Preise vorzunehmen. Beim überwiegenden Teil der Versorger (mehr als 90 Prozent) mit neuen Preisstellungen wurde die Belieferung in der Grundversorgung günstiger, was durch die damalige Entwicklung der gesetzlich bedingten Fremdkosten begünstigt wurde: Die Umlagen für EEG, abschaltbare Lasten und die Offshore-Haftung waren 2015 gesunken.

Die­ser Trend fin­det 2016 allem Anschein nach kei­ne Fort­set­zung. Der Anstieg der EEG-Umla­ge auf ein Rekord­hoch von 6,354 ct/​kWh und das Anstei­gen der Son­der­kun­den- (0,378 ct/​kWh), Off­shore-Haf­tungs- (0,040 ct/​kWh) und KWK-Umla­ge (0,445 ct/​kWh – indi­ka­ti­ver Wert, sofern die KWKG-Novel­le in Kraft tritt) schei­nen sich nun in der Preis­ge­stal­tung der Grund­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men nie­der­zu­schla­gen. Dar­an kann auch das Aus­lau­fen der Ver­ord­nung zu abschalt­ba­ren Las­ten nicht mehr rüt­teln. Der von Bran­chen­ex­per­ten erhoff­te Kos­ten­aus­gleich durch rück­läu­fi­ge Bör­sen­prei­se scheint sich damit zum jet­zi­gen Zeit­punkt eben­falls wei­test­ge­hend als Luft­schloss zu erwei­sen. Neben den gesetz­lich fixier­ten Preis­kom­po­nen­ten dürf­te aller­dings auch die mehr­heit­li­che Ver­teue­rung der Netz­nut­zungs­ta­ri­fe für die Kal­ku­la­ti­on der Grund­ver­sor­gungs­prei­se einen nicht unwe­sent­li­chen Fak­tor darstellen.

Mit Ablauf der sechs­wö­chi­gen Frist für die Ankün­di­gung von Preis­an­pas­sun­gen fin­den sich bei 165 Unter­neh­men neue Prei­se für die Grund­ver­sor­gung von Haus­halts­kun­den, was knapp 20 Pro­zent aller Unter­neh­men mit Grund­ver­sor­ger­sta­tus ent­spricht. Damit sind ins­ge­samt 17,6 Pro­zent aller Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe bezie­hungs­wei­se in der Flä­che knapp ein Fünf­tel des gesam­ten Bun­des­ge­biets von preis­li­chen Ände­run­gen betrof­fen. In 1.485 Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen kön­nen der­zeit Preis­stei­ge­run­gen ermit­telt wer­den, ledig­lich in 44 Postor­ten erfolgt die Grund­ver­sor­gung ab dem 1. Janu­ar 2016 zu güns­ti­ge­ren Kon­di­tio­nen. Über 30 Ver­sor­ger haben zudem bekannt gege­ben, zur Jah­res­wen­de kei­ne Neu­kal­ku­la­tio­nen vorzunehmen.

Ver­än­de­rungs­ana­ly­se der Grund­ver­sor­gungs­prei­se zum 1. Janu­ar 2016 (Sin­gle­haus­halt: 1.500 kWh/​a)

Ver­gleicht man die ab Janu­ar fäl­li­gen Kos­ten für die Strom­grund­ver­sor­gung von Sin­gle- und Fami­li­en­haus­hal­ten (1.500 kWh/​a bzw. 4.000 kWh/​a), zeigt sich vor allem bei den Ein­per­so­nen­haus­hal­ten eine deut­li­che Mehr­be­las­tung von 2,5 Pro­zent. Fami­li­en zah­len dage­gen nur 1,0 Pro­zent mehr. Die abge­bil­de­te Kar­te zeigt die Gebie­te mit neu­en Tari­fen in der Grund­ver­sor­gung von Sin­gle­haus­hal­ten. Die größ­te Preis­stei­ge­rung fin­det sich dem­zu­fol­ge beim Elek­tri­zi­täts­werk des Kan­tons Schaff­hau­sen AG, das sei­nen Preis um 8,3 % auf 30,30 ct/​kWh anhebt. Am zweit­höchs­ten steigt der Kilo­watt­stun­den­preis bei den Städ­ti­schen Betriebs­wer­ken Lucken­wal­de (+7,4 % auf 30,64 ct/​kWh), gefolgt von der WEMAG AG (+6,7 % auf 34,46 ct/​kWh). In 668 Postor­ten ver­teu­ern sich die Prei­se um mehr als 5 Prozent.

Die deut­lichs­ten Preis­nach­läs­se gibt es auf der ande­ren Sei­te im Lie­fer­ge­biet der Stadt­wer­ke Balin­gen, die ab Janu­ar pro ver­brauch­ter Kilo­watt­stun­de 2,1 Cent weni­ger berech­nen (-7,4 % auf 25,80 ct/​kWh). Die Gemein­de­wer­ke Lam sen­ken ihren Preis um immer­hin ‑6,0 % auf 26,73 ct/​kWh, bei den Tech­ni­schen Wer­ken Osning fal­len die Kos­ten um ‑3,0 % auf 28,08 ct/​kWh. Für den betrach­te­ten jähr­li­chen Abnah­me­fall von 1.500 kWh liegt der Preis für die Grund­ver­sor­gung 2016 im bun­des­wei­ten (nach Ein­woh­nern gewich­te­ten) Durch­schnitt bei 30,27 ct/​kWh bzw. 454,12 Euro im Jahr (2015: 29,53 ct/​kWh bzw. 443,01 EUR/​a).

Erneut zei­gen sich die Grund­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men bei der Anpas­sung ihrer Tari­fe zum Jah­res­wech­sel ver­hal­ten, ver­mut­lich um das Risi­ko nach­träg­li­cher Kal­ku­la­tio­nen zu ver­mei­den – auch in die­sem Jahr haben Netz­be­trei­ber wie­der bis zum 31. Dezem­ber Gele­gen­heit, ihre als vor­läu­fig“ dekla­rier­ten Gebüh­ren für die Netz­nut­zung noch ein­mal anzu­pas­sen. Dane­ben könn­te auch die Unsi­cher­heit in Bezug auf das Inkraft­tre­ten eines novel­lier­ten Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­ge­set­zes ein Grund für die eher zöger­li­chen Tarif­ver­öf­fent­li­chun­gen der Grund­ver­sor­ger sein.

Metho­dik: Ein­ge­flos­sen in den Ver­gleich sind nur Prei­se für die Postor­te, in denen es kei­nen Wech­sel des Grund­ver­sor­gers gibt. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to, der Gesamt­preis errech­net sich aus Arbeits­preis und umge­leg­tem Grund­preis. Alle Durch­schnitts­wer­te sind nach Ein­woh­ner­zahl gewich­tet. Bei der Ermitt­lung der genann­ten Aus­rei­ßer wur­de aus­schließ­lich das Grund­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men je Post­ort betrach­tet, das über die meis­ten Zähl­punk­te ver­fügt. Glei­ches gilt für die Erstel­lung der abge­bil­de­ten Deutschlandkarte.

Neu­er ene't Web­ser­vice stei­gert die Qua­li­tät Ihrer Adressdaten

Vie­le Pro­zes­se des Ener­gie­ab­sat­zes gelin­gen nur mit einem feh­ler­frei­en Kun­den­da­ten­be­stand. Gleich­gül­tig ob Ver­trags­ab­schluss, Rech­nungs­stel­lung oder pos­ta­li­sche Mar­ke­ting­maß­nah­men, mit dem neu­en Web­ser­vice Adress­va­li­die­rung aus dem Hau­se ene't las­sen sich belie­bi­ge Daten­be­stän­de im Hand­um­dre­hen auf Rich­tig­keit prü­fen und berei­ni­gen. Die Daten wer­den dazu an die Schnitt­stel­le des Web­diens­tes geschickt und nach Abgleich mit der hin­ter­leg­ten Refe­renz­da­ten­bank unver­züg­lich zurückgegeben.

Jede Ein­ga­be wird dabei mit einem Hin­weis ver­se­hen, dass die Adres­se ent­we­der erfolg­reich veri­fi­ziert wer­den konn­te, dass ein Teil der Ein­ga­be kor­ri­giert oder ver­voll­stän­digt wur­de, oder dass die ein­deu­ti­ge Ermitt­lung der PLZ-Ort-Stra­ßen­kom­bi­na­ti­on nicht mög­lich war. Der Web­ser­vice ver­fügt über viel­fäl­ti­ge Vali­die­rungs­funk­tio­nen und kann in nahe­zu jedes Soft­ware­sys­tem imple­men­tiert wer­den. Der von ene't ange­bo­te­ne Web­dienst basiert auf dem REST-Stan­dard und ermög­licht so den platt­form­über­grei­fen­den Ein­satz. Wenn Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen wün­schen, besu­chen Sie unse­re Inter­net­sei­te oder kon­tak­tie­ren Sie Herrn Alex­an­der Lin­zen unter 02433 52601 – 301 (E‑Mail: linzen@​enet.​eu).

Ihre Ansprechpartner

Newsletter

Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem aktuellsten Stand.

Newsletter abonnieren

Go to top of page