Dass die Preise sich trotz eines leichten Anstieg der Netznutzungsentgelte zum 1. Januar 2015 – bei einer durchgeleiteten Menge von 3.600 Kilowattstunden fallen die Kosten demnächst im Schnitt 3,5 Prozent höher aus – rückläufig entwickeln, dürfte zum Teil an der EEG-Umlage liegen, die im kommenden Jahr leicht sinkt. Auch die Umlage für Abschaltbare Lasten und die Offshore-Haftungsumlage liegen ab Januar unter dem aktuellen Niveau, letztere rangiert sogar im negativen Bereich – ein absolutes Novum. Auch die günstigen Börsenstrompreise wirken sich dämpfend auf die preisliche Entwicklung aus.
Der Preis, der 2015 für die Grundversorgung mit Strom bundesweit veranschlagt wird, liegt im Mittel bei 25,42 ct/kWh, die Jahreskosten belaufen sich auf 915 Euro. Teurer wird der Preis vor allem im Grundversorgungsgebiet der Energieversorgung Ihmert (+7,4 % auf 26,35 ct/kWh), der Stadtwerke Schwerte (+6,4 % auf 27,36 ct/kWh) sowie der Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) (+4 % auf 26,22 ct/kWh). Die Grundversorgungstarife der angeführten Unternehmen liegen preislich allesamt über dem errechneten Durchschnitt. Deutlich günstiger wird die Grundversorgung demgegenüber im angestammten Liefergebiet der Gemeindewerke Hohentengen (-9,6 % auf 24,44 ct/kWh), der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH (-8,8 % auf 23,23 ct/kWh) und einem Teil des Liefergebiets der NEW AG (-8,2 % auf 24,61 ct/kWh). In diesen Gebieten bewegen sich die Preise für die Grundversorgung auf einem unterdurchschnittlichen Niveau. In den Gebieten, die von Preissteigerungen betroffen sind, steigt der Preis für die betrachteten Tarife um durchschnittlich 2,8 Prozent. Dort, wo die Preise sinken, wird die Grundversorgung im Mittel 2,5 Prozent billiger. Bei Betrachtung aller deutschen Grundversorgungsgebiete zeigt sich eine weite Preisspanne bei den Grundversorgungstarifen. Je nach Liefergebiet werden Haushaltskunden zwischen 22,02 ct/kWh (Überlandwerke Eppler) und 30,10 ct/kWh (Stadtwerke Borna) in Rechnung gestellt.
Zum letzten Jahreswechsel hatten nur unwesentlich mehr Grundversorgungsbetriebe neue Preise bekannt gegeben. Ausschlaggebend für das zögerliche Vorgehen der Unternehmen dürfte unter anderem die Tatsache sein, dass sich die Netznutzungsentgelte zum Jahresbeginn noch einmal ändern können, was aufwendige Nachkalkulationen erforderlich macht. Gemäß der novellierten Grundversorgungsverordnung müssen angestammte Versorger ihre Preise allerdings umgehend neu kalkulieren, sobald es zu einer Senkung der gesetzlichen Abgaben oder Umlagen kommt. Da sich daraus aber nicht zwingend Preisanpassungen ergeben müssen, bleibt abzuwarten, ob es im Frühjahr zu einer zweiten Veröffentlichungswelle kommt.
Bei allen genannten Kilowattstunden-Preisen handelt es sich jeweils um den spezifischen Preis, der sich aus dem Arbeitspreis und dem auf den Abnahmefall umgelegten Grundpreis errechnet.