Aktuelles | 04. Dezember 2014

Grundversorgungstarife Strom: Preiskorrekturen bedeuten meist Reduzierungen

Insgesamt 294 der 844 bundesdeutschen Versorgungsunternehmen mit Grundversorgerstatus ändern die Preise ihrer Tarife im angestammten Liefergebiet zum Jahreswechsel. Weitere 49 haben bekannt gegeben, dass sich an den 2014 gültigen Preisregelungen zum neuen Jahr nichts ändert. Wie eine detaillierte Analyse der Grundversorgungstarife für Haushaltskunden (betrachtet wurde eine Abnahmemenge von 3.600 Kilowattstunden im Jahr) zeigt, entwickeln sich die Preise gegenläufig zum letzten Jahr. Ein Großteil der Versorgungsbetriebe – 276 an der Zahl – senkt die Preise für den Bezug von Strom in der Grundversorgung zum 1. Januar 2015. Bei gerade einmal 18 Unternehmen finden sich Preisanhebungen.

Dass die Prei­se sich trotz eines leich­ten Anstieg der Netz­nut­zungs­ent­gel­te zum 1. Janu­ar 2015 – bei einer durch­ge­lei­te­ten Men­ge von 3.600 Kilo­watt­stun­den fal­len die Kos­ten dem­nächst im Schnitt 3,5 Pro­zent höher aus – rück­läu­fig ent­wi­ckeln, dürf­te zum Teil an der EEG-Umla­ge lie­gen, die im kom­men­den Jahr leicht sinkt. Auch die Umla­ge für Abschalt­ba­re Las­ten und die Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge lie­gen ab Janu­ar unter dem aktu­el­len Niveau, letz­te­re ran­giert sogar im nega­ti­ven Bereich – ein abso­lu­tes Novum. Auch die güns­ti­gen Bör­sen­strom­prei­se wir­ken sich dämp­fend auf die preis­li­che Ent­wick­lung aus.

Der Preis, der 2015 für die Grund­ver­sor­gung mit Strom bun­des­weit ver­an­schlagt wird, liegt im Mit­tel bei 25,42 ct/​kWh, die Jah­res­kos­ten belau­fen sich auf 915 Euro. Teu­rer wird der Preis vor allem im Grund­ver­sor­gungs­ge­biet der Ener­gie­ver­sor­gung Ihmert (+7,4 % auf 26,35 ct/​kWh), der Stadt­wer­ke Schwer­te (+6,4 % auf 27,36 ct/​kWh) sowie der Stadt­wer­ke Lam­brecht (Pfalz) (+4 % auf 26,22 ct/​kWh). Die Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fe der ange­führ­ten Unter­neh­men lie­gen preis­lich alle­samt über dem errech­ne­ten Durch­schnitt. Deut­lich güns­ti­ger wird die Grund­ver­sor­gung dem­ge­gen­über im ange­stamm­ten Lie­fer­ge­biet der Gemein­de­wer­ke Hohen­ten­gen (-9,6 % auf 24,44 ct/​kWh), der Stadt­wer­ke Amberg Ver­sor­gungs GmbH (-8,8 % auf 23,23 ct/​kWh) und einem Teil des Lie­fer­ge­biets der NEW AG (-8,2 % auf 24,61 ct/​kWh). In die­sen Gebie­ten bewe­gen sich die Prei­se für die Grund­ver­sor­gung auf einem unter­durch­schnitt­li­chen Niveau. In den Gebie­ten, die von Preis­stei­ge­run­gen betrof­fen sind, steigt der Preis für die betrach­te­ten Tari­fe um durch­schnitt­lich 2,8 Pro­zent. Dort, wo die Prei­se sin­ken, wird die Grund­ver­sor­gung im Mit­tel 2,5 Pro­zent bil­li­ger. Bei Betrach­tung aller deut­schen Grund­ver­sor­gungs­ge­bie­te zeigt sich eine wei­te Preis­span­ne bei den Grund­ver­sor­gungs­ta­ri­fen. Je nach Lie­fer­ge­biet wer­den Haus­halts­kun­den zwi­schen 22,02 ct/​kWh (Über­land­wer­ke Epp­ler) und 30,10 ct/​kWh (Stadt­wer­ke Bor­na) in Rech­nung gestellt.

Zum letz­ten Jah­res­wech­sel hat­ten nur unwe­sent­lich mehr Grund­ver­sor­gungs­be­trie­be neue Prei­se bekannt gege­ben. Aus­schlag­ge­bend für das zöger­li­che Vor­ge­hen der Unter­neh­men dürf­te unter ande­rem die Tat­sa­che sein, dass sich die Netz­nut­zungs­ent­gel­te zum Jah­res­be­ginn noch ein­mal ändern kön­nen, was auf­wen­di­ge Nach­kal­ku­la­tio­nen erfor­der­lich macht. Gemäß der novel­lier­ten Grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung müs­sen ange­stamm­te Ver­sor­ger ihre Prei­se aller­dings umge­hend neu kal­ku­lie­ren, sobald es zu einer Sen­kung der gesetz­li­chen Abga­ben oder Umla­gen kommt. Da sich dar­aus aber nicht zwin­gend Preis­an­pas­sun­gen erge­ben müs­sen, bleibt abzu­war­ten, ob es im Früh­jahr zu einer zwei­ten Ver­öf­fent­li­chungs­wel­le kommt.

Bei allen genann­ten Kilo­watt­stun­den-Prei­sen han­delt es sich jeweils um den spe­zi­fi­schen Preis, der sich aus dem Arbeits­preis und dem auf den Abnah­me­fall umge­leg­ten Grund­preis errechnet.

Ver­än­de­rungs­ana­ly­se der Grund­ver­sor­gungs­prei­se zum 1. Janu­ar 2015 (Fami­li­en­haus­halt: 3.600 kWh/​Jahr)

Umfas­sen­de MaBiS-Dienst­leis­tung für Lie­fe­ran­ten, Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­che und Verteilnetzbetreiber

Die Markt­re­geln für die Durch­füh­rung der Bilanz­kreis­ab­rech­nung Strom“, kurz MaBiS genannt, sol­len sicher­stel­len, dass die Abrech­nung von Bilanz­krei­sen im All­ge­mei­nen feh­ler­los und ter­min­ge­recht erfolgt. Die Erfül­lung der gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen stellt dabei für vie­le Unter­neh­men eine umfang­rei­che Auf­ga­be dar, die nicht sel­ten viel Zeit in Anspruch nimmt. Als pro­ble­ma­tisch erwei­sen sich in der Pra­xis vor allem Feh­ler in den eige­nen Stamm­da­ten sowie geschei­ter­te Lie­fe­ran­ten­wech­sel­pro­zes­se, die ein auf­wen­di­ges bila­te­ra­les Clea­ring not­wen­dig machen. Sehr hilf­reich kann es daher sein, die Bilanz­kreis­ab­rech­nung in ver­ant­wor­tungs­vol­le Hän­de zu geben. Die ene't GmbH bie­tet eine kom­for­ta­ble Dienst­leis­tung, die Lie­fe­ran­ten, Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­che und Ver­teil­netz­be­trei­ber bei der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben pro­fes­sio­nell unter­stützt. Dienst­leis­tend über­nimmt ene't dabei die detail­lier­te Prü­fung sämt­li­cher rele­van­ter Daten­sät­ze und berei­nigt even­tu­ell vor­han­de­ne Feh­ler anhand aktu­el­ler Datengrundlagen.

Die MaBiS-Dienst­leis­tung hilft nicht nur bei der Erfül­lung der gesetz­li­chen Pflich­ten, son­dern bie­tet allen Markt­teil­neh­mern zugleich einen wert­vol­len Mehr­wert. So kann sie bei­spiels­wei­se als Instru­ment zur Kon­trol­le und Opti­mie­rung des eige­nen Daten­be­stan­des die­nen, was Zeit und Kos­ten für ein zusätz­li­ches Qua­li­täts­ma­nage­ment spa­ren kann. Dar­über hin­aus beinhal­tet die Dienst­leis­tung ein aus­führ­li­ches Berichts­we­sen und lie­fert aus­sa­ge­kräf­ti­ge Kenn­zah­len, die sowohl für das Unter­neh­mens- als auch für das Ver­triebs­con­trol­ling her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Über die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung des eige­nen Unter­neh­mens und die Wirk­sam­keit ange­wand­ter Ver­triebs­stra­te­gien geben die Kenn­zah­len eben­falls genau­en Auf­schluss. Nicht zuletzt dient die MaBiS-Dienst­leis­tung Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chen zur kon­ti­nu­ier­li­chen Über­prü­fung der eige­nen Beschaf­fungs­stra­te­gie und des indi­vi­du­el­len Portfoliomanagements.

Haben Sie Fra­gen oder sind Sie an der MaBiS-Dienst­leis­tung inter­es­siert? Herr Oli­ver Kunz berät Sie ger­ne tele­fo­nisch unter 02433 52601 – 651 oder per E‑Mail (kunz@​enet.​eu).

Sche­ma­ti­sche Dar­stel­lung der ene't MaBiS-Dienstleistung

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