Aktuelles | 07. September 2018

Netzentgelte bei Geringverbrauchern höher als EEG-Umlage

Fast schon mit einer gewissen Regelmäßigkeit bewegt der Themenkomplex von Netzentgeltgestaltung und Festlegung der Erlösobergrenzen durch die Regulierungsbehörden die Energiebranche. Wenige Wochen vor Ankündigung der gesetzlichen Umlagen und vorläufigen Entgelte für 2019 greift der Berliner Thinktank Agora Energiewende das Thema mit seiner „Blackbox“-Kurzstudie erneut auf.

Die juris­ti­sche Ana­ly­se attes­tiert der Ener­gie­netz­re­gu­lie­rung in Deutsch­land […] ein grund­le­gen­des Trans­pa­renz­pro­blem“ und bemän­gelt, dass das Zustan­de­kom­men der Netz­ent­gelt­ent­schei­dun­gen eine Black­box“ sei. Ins­be­son­de­re fällt dar­in die Pro­gno­se auf, dass die Netz­ent­gel­te bald zum größ­ten Kos­ten­block der Strom­rech­nung wer­den könn­ten.“ Als größ­ter Preis­be­stand­teil wird für 2018 die EEG-Umla­ge ausgemacht.

Ein Blick in die ene't Daten­bank Netz­nut­zung Strom zeigt anhand von Bei­spie­len im SLP-Bereich das tat­säch­li­che Ver­hält­nis der bei­den Kos­ten­blö­cke Netz­ent­gel­te und EEG-Umla­ge, die oft als eigent­li­cher Trei­ber von Strom­preis­stei­ge­run­gen ange­führt wird.

Am Bei­spiel eines Fami­li­en-Haus­halts mit einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh lässt sich beob­ach­ten, dass der spe­zi­fi­sche Arbeits­preis der Netz­ent­gel­te aktu­ell in 5.203 von 15.227 unter­such­ten Post­leit­zahl-Ort-Netz-Kom­bi­na­tio­nen unter dem Wert der EEG-Umla­ge mit der­zeit 6,792 ct/​kWh liegt. Das ent­spricht nur 34,2 Pro­zent der ver­sorg­ten Postor­te. Im Umkehr­schluss über­stei­gen die Netz­kos­ten die EEG-Umla­ge bereits in fast zwei Drit­teln für den hier betrach­te­ten Haushaltskundenfall.

Strom­kun­den im Netz­ge­biet der Stadt­wer­ke Lehr­te (Nie­der­sach­sen) pro­fi­tie­ren bei einem spe­zi­fi­schen Arbeits­preis von 4,15 ct/​kWh von den nied­rigs­ten Kos­ten. Ähn­lich güns­tig fal­len die Abrech­nun­gen vie­ler süd­deut­scher Abneh­mer in den Netz­ge­bie­ten der Regio­nal­werk Boden­see Net­ze, Stadt­wer­ke Met­zin­gen, TWS Netz (jeweils Baden-Würt­tem­berg), Aschaf­fen­bur­ger Ver­sor­gungs-GmbH (Bay­ern), aber auch der weser­netz Bre­men aus. Über­all dort lie­gen die Kos­ten unter 4,5 Cent je durch­ge­lei­te­ter Kilowattstunde.

Beson­ders hohe Netz­nut­zungs­ent­gel­te fin­den Strom­ab­neh­mer dage­gen in zahl­rei­chen ost­deut­schen Kom­mu­nen im Anschluss­ge­biet der WEMAG Netz (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) auf ihrer Strom­rech­nung. Mit 10,57 ct/​kWh über­stei­gen die Durch­lei­tungs­prei­se die EEG-Umla­ge deut­lich. Höhe­re Tari­fe fin­den sich nur noch in ver­ein­zel­ten Are­al­net­zen. In ins­ge­samt 1.643 Postor­ten liegt der spe­zi­fi­sche Arbeits­preis der Netz­ent­gel­te um mehr als 3 ct/​kWh höher als die EEG-Umla­ge, dar­un­ter größ­ten­teils in Kom­mu­nen im Gebiet der Schles­wig-Hol­stein Netz. Haus­hal­te im Wes­ten sind eher gerin­ger belas­tet als bei­spiels­wei­se im Nord­os­ten oder Süd­wes­ten der Repu­blik, was nicht zuletzt aus den unter­schied­li­chen vor­ge­la­ger­ten Ent­gel­ten der ein­zel­nen Regel­zo­nen resul­tiert. Im nach Postor­ten gewich­te­ten Durch­schnitt der oben erwähn­ten zwei Drit­tel lie­gen die Netz­ent­gel­te um 1,38 ct/​kWh über der EEG-Umla­ge; im bun­des­wei­ten Mit­tel um 0,74 ct/​kWh für die­sen Abnahmefall.

Dif­fe­renz aus spe­zi­fi­schem Netz­nut­zungs­ent­gelt und EEG-Umla­ge in ct/​kWh
Abnah­me­fall Fami­li­en-Haus­halt, 4.000 kWh Jahresverbrauch

Die Men­ge des aus dem Netz ent­nom­me­nen Stroms spielt dabei eine ent­schei­den­de Rol­le. Für einen Gewer­be­be­trieb mit einem Jah­res­ver­brauch von 40.000 kWh bei­spiels­wei­se fal­len im Bun­des­durch­schnitt sogar 0,74 ct/​kWh weni­ger Ent­gelt als die EEG-Umla­ge an. In nur etwas mehr als einem Vier­tel der Postor­te (26,3 Pro­zent) liegt die Umla­ge unter den loka­len Netz­ent­gel­ten. Die Spann­brei­te liegt dabei zwi­schen spe­zi­fi­schen Arbeits­prei­sen von 2,84 (Strom­netz­ge­sell­schaft Hechin­gen, Baden-Würt­tem­berg) und 9,58 ct/​kWh (Gemein­de­wer­ke Glatt­bach, Bayern).

Gänz­lich anders stellt sich das Ver­hält­nis bei gerin­gem Ver­brauch dar. Ein Sin­gle-Haus­halt mit 1.500 kWh Jah­res­be­darf fin­det in fast 99 Pro­zent der bun­des­deut­schen Postor­te die Netz­nut­zung als größ­ten Fremd­kos­ten­be­stand­teil auf sei­ner Strom­rech­nung. Ursa­chen dafür sind der Grund­preis der Netz­nut­zung und die Mess­kos­ten, die sich bei gerin­gem Ver­brauch bei­de stär­ker auf den spe­zi­fi­schen Arbeits­preis aus­wir­ken. Spit­zen­rei­ter ist das bereits erwähn­te WEMAG-Netz­ge­biet, in dem 14,27 ct/​kWh für die Netz­nut­zung berech­net wer­den. Mit unter 6 ct/​kWh ver­gleichs­wei­se güns­tig sind die Ent­gel­te für Gering­ver­brau­cher in den Netz­ge­bie­ten der RW Boden­see Net­ze, Bonn-Netz, TWS Netz, Stadt­wer­ke Lud­wigs­burg-Korn­west­heim (Baden-Würt­tem­berg), Stadt­wer­ke Ros­tock und wei­te­rer klei­ner Stadtwerke.

Netz­nut­zungs­ent­gel­te 2018 in ct/​kWh
Abnah­me­fall Sin­gle-Haus­halt, 1.500 ct/​kWh Jah­res­ver­brauch

Die ermit­tel­ten Zah­len zei­gen, dass der Stel­len­wert der Netz­ent­gel­te als Preis­be­stand­teil stark abhän­gig vom Ver­brauch ist. Die Aus­wer­tung kann zwar kei­ne Aus­sa­gen über den RLM-Bereich tref­fen, wo gege­be­nen­falls noch indi­vi­du­el­le Netz­ent­gel­te oder eine Befrei­ung von der EEG-Umla­ge ins Spiel kommen.

Doch bei gerin­gen Ver­bräu­chen im SLP-Bereich hat die Rea­li­tät die Ago­ra-Pro­gno­se bereits eingeholt:

Abnah­me­fallNNE größ­ter Kos­ten­be­stand­teil
Haus­halt, 1.500 kWh98,6 % der Postorte
Haus­halt, 4.000 kWh65,8 % der Postorte
Gewer­be, 40.000 kWh26,3 % der Postorte

Betrof­fe­ne Strom­kun­den dürf­ten daher wohl kei­ne Ein­wän­de gegen eine grö­ße­re Trans­pa­renz bei der Kal­ku­la­ti­on und Geneh­mi­gung der Ver­teil­netz­ent­gel­te haben.

Metho­dik: Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Betrach­tet wur­den ins­ge­samt 15.227 Kom­bi­na­tio­nen aus Post­leit­zahl, Ort und Netz­ge­biet (syn­onym Postor­te“). Durch­schnitts­wer­te wur­den nach Netz­grö­ße (Anzahl der ange­schlos­se­nen Postor­te) gewich­tet. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Kos­ten für das Mess­sys­tem (Ein­ta­rif-Dreh­strom­zäh­ler).

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