Der Blick auf die endgültigen Preisblätter der Fernleitungsnetzbetreiber zeigt aber im Durchschnitt keine gravierenden Änderungen. Vor der Aussetzung der HoKoWä hatten ohnehin erst neun Unternehmen vorläufige Entgelte veröffentlicht, die später durch finalisierte ersetzt wurden. Die Anpassungen zeigen dabei Ausschläge in beide Richtungen, so sinken die Entry-Preise bei der Gasunie Transport Services um ‑60,1 Prozent auf 1,11979 EUR/(kWh/h)/a, während sie bei der ONTRAS Gastransport um +53,3 Prozent auf 1,18 EUR/(kWh/h)/a steigen. Es ist zu vermuten, dass der Wegfall der HoKoWä inzwischen in den endgültigen Preisblättern aller Fernleitungsnetzbetreiber Berücksichtigung gefunden haben dürfte.
Auch in der Gestaltung der endgültigen Verteilnetzentgelte zeigen sich im Schnitt keine großen Verwerfungen, auch wenn die Anpassungen regional unterschiedlich ausfallen. Betrachtet am Abnahmefall eines Familienhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden sinken die endgültigen Entgelte gegenüber den vorläufigen im nach Netzgröße gewichteten Schnitt marginal um ‑0,15 Prozent. Im arithmetischen Mittel über die Netztarife steigen sie dagegen minimal um +0,25 Prozent, der spezifische endgültige Arbeitspreis pendelt sich künftig bei durchschnittlich 1,56 ct/kWh ein.
In insgesamt 1.987 Postleitzahl-Ort-Netz-Kombinationen wurden die Entgelte nachträglich noch gesenkt. Die deutlichste Reduzierung scheint sich bei den Stadtwerken Zittau (Sachsen) mit ‑21,4 Prozent abzuzeichnen, tatsächlich kehrt man dort aber nur auf das Niveau von 2017 zurück (1,33 ct/kWh), das vorab in den vorläufigen Entgelten deutlich gestiegen war. Eine Senkung um ‑18,9 Prozent auf 1,52 ct/kWh nimmt zudem die ASCANETZ (Sachsen-Anhalt) vor. In 29 weiteren Postorten sinken die Entgelte um ‑10 bis ‑20 Prozent, darunter die Tarifgebiete der Netz Potsdam (Brandenburg), AVG Aschaffenburg (Bayern) und der Stadtwerke Heide (Schleswig-Holstein).
Veränderung der endgültigen Netznutzungsentgelte Gas 2018 gegenüber den vorläufigen in Prozent
Abnahmefall: Haushalt, Niederdruck, SLP, 20.000 kWh Jahresverbrauch, 11 kW Leistung
Unverändert bleiben die endgültigen Entgelte in 7.635 Postort-Netz-Kombinationen. In 1.335 Fällen wurden die Gebühren dagegen nach oben korrigiert, in 106 davon um +10 Prozent oder mehr. Darunter finden sich die Anschlussgebiete der Netz Lübeck (SH), INNergie (BY), SWU Netze (Baden-Württemberg) oder der Stadtwerke Rendsburg (SH), Neckarsulm (BW) und Rosenheim (BY). Die deutlichste Anhebung lässt sich im Gebiet der Stadtwerke Neuburg/Donau (BY) beobachten, wo der spezifische Arbeitspreis um +34,3 Prozent auf 1,54 ct/kWh) steigt. Ähnlich starke Korrekturen zeigen sich bei den Stadtwerken Wildbad (BW, +22,4 % auf deutlich überdurchschnittliche 3,24 ct/kWh) und der NETZE Bad Langensalza (Thüringen, +21,7 % auf 1,53 ct/kWh).
Gegenüber 2017 werden die beiden Kundengruppen Haushalt und Gewerbe im Schnitt deutlich entlastet. Dabei werden die Entgelte abhängig von den Verbräuchen unterschiedlich stark gesenkt. Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 7.000 Kilowattstunden im Jahr zahlt mit 143,21 Euro ‑4,9 Prozent weniger Netznutzungskosten, der vorab betrachtete Familienhaushalt spart bei 312,87 Euro Jahreskosten mit ‑4,4 Prozent relativ etwas weniger. Ein Gewerbebetrieb (SLP) mit 200.000 Kilowattstunden Verbrauch und einer installierten Leistung von 125 kW kann dagegen mit 5 Prozent sinkenden Kosten kalkulieren (2.403,55 Euro). Wesentlich stärker wird ein leistungsgemessener Kunde in der Mitteldruckstufe entlastet, bei einer Jahresabnahme von 5.000.000 Kilowattstunden und einem Anschlusswert von 1.450 kW sinkt seine Netznutzungsrechnung um ‑6,3 Prozent auf 37.560,21 Euro.
Der eingangs betrachtete Musterhaushalt wird 2018 in 7.202 Postort-Netz-Kombinationen bei den Verteilnetzgebühren entlastet. Die stärksten Ersparnisse finden sich in Netzgebieten, deren Betreiber sich zum Jahreswechsel geändert haben. So übernahmen die Energienetze Bayern die Konzessionen in Obernzell und Olching, wodurch die Entgelte dort um ‑42,3 bzw. ‑34,6 Prozent auf sehr niedrige 0,97 ct/kWh fallen. Doch auch in 1.024 weiteren Postort-Netz-Kombinationen fallen die Gebühren um ‑20 Prozent oder mehr, darunter die Betreiber Schleswig-Holstein Netz, das Teilnetz Spreegas der NBB (BB), ASCANETZ und die Westfalen Weser Netz (NRW).
Veränderung der endgültigen Netznutzungsentgelte Gas 2018 gegenüber 2017 in Prozent
Abnahmefall: Haushalt, Niederdruck, SLP, 20.000 kWh Jahresverbrauch, 11 kW Leistung
Unverändert bleiben die Entgelte nur in 67 Fällen. Auf eine steigende Rechnung müssen sich Gasabnehmer wohl im Tarifgebiet der Stadtwerke Löbau (SN) einstellen, wo die Entgelte um +70,2 Prozent auf 1,79 ct/kWh steigen. Ähnliches erwartet Netzkunden in den Gebieten der Stadtwerke Schwentinental (SH, +60,1 % auf 1,67&nbps;ct/kWh), der Alliander (NRW, +57,3 % auf überdurchschnittliche 2,12 ct/kWh), der Stadtwerke Eckernförde (SH, +49,7 % auf 1,21 ct/kWh) und Versmold (NRW, +48,3 % auf ebenfalls hohe 2,11 ct/kWh). In 945 Fällen steigt der spezifische Arbeitspreis um +10 Prozent oder mehr, in 218 davon um mehr als +20 Prozent.
Bei 41 Netzbetreibern lässt sich beobachten, dass die Preise aus 2017 identisch als vorläufige Entgelte 2018 veröffentlicht wurden. Von 8 Unternehmen, vor allem kleineren Stadtwerken, liegen bis dato keine endgültigen Preisblätter vor. In 19 Fällen wichen die endgültigen Entgelte schließlich von diesen Veröffentlichungen ab, die restlichen Unternehmen finalisierten somit die Gebühren aus 2017 auch für das laufende Jahr.
Nun bleibt abzuwarten, wie sehr die fallenden Durchleitungsgebühren den Wettbewerb 2018 befeuern. In großen Teilen Deutschlands dürften Gasvertriebe nun mehr Spielraum in der Preisgestaltung haben.
Methodik: Der Berechnung liegen die veröffentlichten Entgelte von 648 der 704 Verteilnetzbetreiber zugrunde, die einer Gebietsabdeckung der bundesdeutschen Postorte von 98,9 Prozent entsprechen. Alle Preise verstehen sich netto. Der durchschnittliche spezifische Arbeitspreis der Netzentgelte wurde nach Netzgröße (Anzahl der angeschlossenen Postorte) gewichtet. In den Berechnungen wurden nur Netzbetreiber berücksichtigt, die bereits ein endgültiges Entgelt für 2018 bekannt gegeben haben, fehlende Angaben werden in den Karten ebenso wie Gebiete ohne Gasversorgung weiß dargestellt. Der spezifische Kilowattstundenpreis setzt sich zusammen aus den Netzkosten (Arbeitspreis + auf die Jahresarbeit umgelegter Grundpreis) und den Kosten für das Messsystem (Standardmesskonfiguration).