Eigentlich regelt § 5 Abs. 1 der Ausgleichsmechanismusverordnung, dass der Wert bis zum 15. Oktober veröffentlicht werden muss. Dieser fiel 2017 jedoch auf einen Sonntag. Bereits vorab waren in der Presse Prognosen zu einer leichten Senkung der Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien zu lesen. Der Berliner Thinktank Agora Energiewende errechnete einen Wert von 6,74 ct/kWh, der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kam auf 6,71 ct/kWh.
Der tatsächlich gültige Wert liegt mit 6,792 ct/kWh für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz leicht über diesen Prognosen, und nur das gut gefüllte Umlagenkonto (3,329 Mrd. Euro am 30.09.2017) verhindert dabei ein weiteres Ansteigen. Nach den Prognosen und Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber würde die EEG-Umlage 2018 ohne die vorhandenen Rücklagen 7,302 ct/kWh betragen.
Eine nennenswerte Entlastung für den Endkundenpreis stellt dies dennoch nicht dar. Insbesondere durch den Anstieg der ebenfalls heute veröffentlichten Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG wird die Senkung in Summe nahezu kompensiert. Diese Umlage dient dem Ausgleich von Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks, beispielsweise bei einem verspäteten Netzanschluss. Sie war im vergangenen Jahr erstmals auf einen negativen Wert gesunken, dreht 2018 aber für Verbräuche der Letztverbrauchergruppe A' wieder auf 0,037 ct/kWh (B': 0,049 ct/kWh, C': 0,024 ct/kWh). In Summe sind die Abweichungen beider Umlagen mit ‑0,023 ct/kWh gegenüber 2017 allenfalls marginal.
Trotzdem könnte auch diese Stagnation Bewegung in den Tarifmarkt bringen. Denn auf Verteilnetzebene zeichnet sich parallel ein deutlicher Rückgang der vorläufigen Durchleitungsgebühren ab, wie bereits der Newsletter Netznutzung Strom Nr. 102 zeigen konnte. Dieser Trend scheint sich auch nach der Veröffentlichung von rund 80 Prozent der Netzgebiete zu bestätigen. Wie Recherchen des Branchendienstes energate ergaben, verweisen einige Unternehmen auf zu erwartende Einsparungen durch die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte im Zuge der Netzentgeltmodernisierung. Die Entwicklung der vorläufigen Netzentgelte bereiten wir tagesaktuell auf dieser Seite auf.
Als weitere Preisbestandteile werden zum 25. Oktober noch die Veröffentlichungen des KWK-Aufschlags, der AbLaV- und der Umlage nach § 19 StromNEV erwartet. Sollten diese nicht mit großen Überraschungen aufwarten, und sollten zudem die endgültigen Entgelte zum 1. Januar 2018 keine grundlegenden Anpassungen bereithalten, verspricht der sinkende Fremdkostenkomplex steigende Rohmargen und damit eine Belebung der Wettbewerbssituation im Strommarkt.