Aktuelles | 03. Januar 2018

Sinkende Netzkosten lassen 2018 ein kurzes Durchatmen zu

Bereits der jüngste Newsletter zu den Verteilnetzentgelten 2018 ließ trotz Entgeltsteigerungen in drei von vier vorgelagerten Regelzonen eine deutliche Senkung der Transportkosten (vgl. Newsletter Nr. 102) im bundesweiten Durchschnitt erwarten, auch wenn die Entwicklung regional unterschiedlich ausfällt. Nach Branchenberichten macht sich hier das Wegfallen der „vermiedenen Netznutzungsentgelte“ durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) bemerkbar.

Mit­te Dezem­ber ver­öf­fent­lich­ten die vier Regel­zo­nen­be­trei­ber die end­gül­ti­gen Trans­portent­gel­te für das Jahr 2018. Dabei nahm nur Ampri­on noch Anpas­sun­gen an Arbeits- und Leis­tungs­preis vor. Die ohne­hin deut­li­chen Ent­gelt­stei­ge­run­gen in den vor­läu­fi­gen Ent­gel­ten erhö­hen sich hier noch­mals, bei­spiels­wei­se steigt der Arbeits­preis je Kilo­watt­stun­de bei einer Benut­zungs­dau­er unter 2.500 Stun­den noch­mals um rund 2,5 Pro­zent auf 2,231 Cent. Gegen­über 2017 ent­spricht dies einer Ver­teue­rung von 47,6 Pro­zent, der Leis­tungs­preis steigt gleich­zei­tig um 47,8 Pro­zent auf 9,31 EUR/​kWa. Leicht nach unten kor­ri­giert wird dage­gen der end­gül­ti­ge Arbeits­preis bei der Benut­zungs­dau­er über 2.500 Stun­den (-2,2 % auf 0,448 ct/​kWh), den­noch steigt er gegen­über dem Vor­jahr um 48,3 Pro­zent (Leis­tungs­preis: +47,5 % auf 53,90 EUR/​kWa).

Ent­spre­chend fin­det sich auch auf Ver­teil­netz­ebe­ne der größ­te Teil der Preis­kor­rek­tu­ren nach oben in der Ampri­on-Regel­zo­ne, so bei­spiels­wei­se im Ruhr­ge­biet im Netz der ELE Ver­teil­netz (+3,2 % auf 7,08 ct/​kWh) oder im Rhein-Neckar-Kreis bei der e‑netz Süd­hes­sen, wo sich die end­gül­ti­gen Ent­gel­te gegen­über der vor­läu­fi­gen Ver­öf­fent­li­chung noch­mals um 2 Pro­zent auf 7,11 ct/​kWh ver­teu­ern. Damit lie­gen bei­de Net­ze aber noch unter dem bun­des­deut­schen Schnitt der end­gül­ti­gen Ent­gel­te von 8,18 ct/​kWh (jeweils spe­zi­fi­scher Arbeits­preis am Bei­spiel eines Fami­li­en­haus­halts mit 2.900 kWh Jahresverbrauch).

Ver­än­de­rung der end­gül­ti­gen Netz­nut­zungs­ent­gel­te Strom 2018 gegen­über den vor­läu­fi­gen in Pro­zent
Abnah­me­fall: Haus­halt, Nie­der­span­nung, SLP, 2.900 kWh Jahresverbrauch

Die höchs­te Anpas­sung neh­men die Stadt­wer­ke Hom­burg (Saar­land) mit +8,2 Pro­zent auf 8,36 ct/​kWh vor. Eine ähn­li­che Erhö­hung fin­det sich nur noch bei den Stadt­wer­ken Bruns­büt­tel (Schles­wig-Hol­stein, +5,6 % auf 6,26 ct/​kWh), die aller­dings zur Ten­neT-Regel­zo­ne gehö­ren. Ins­ge­samt sin­ken die end­gül­ti­gen Ent­gel­te gegen­über den vor­läu­fi­gen nur in 1.134 Post­leit­zahl-Ort-Netz-Kom­bi­na­tio­nen, im weit über­wie­gen­den Teil (13.545 Postor­te) blei­ben die Prei­se unver­än­dert. Die Preis­sprei­zung beläuft sich 2018 auf 122 Pro­zent, zwi­schen 4,47 ct/​kWh im Netz der nie­der­säch­si­schen Stadt­wer­ke Lehr­te und 9,93 ct/​kWh bei den Stadt­wer­ken Rends­burg (SH).

Sen­kun­gen neh­men die Betrei­ber nur in 317 Postor­ten vor, am deut­lichs­ten im Raum Aschaf­fen­burg (Bay­ern). Im Netz der dor­ti­gen Ver­sor­gungs-GmbH sin­ken die Ent­gel­te noch ein­mal um ‑16,6 Pro­zent auf sehr nied­ri­ge 4,78 ct/​kWh (Regel­zo­ne Ten­neT). Auch Haus­hal­te im Anschluss­be­reich der Stadt­wer­ke Stend­al (Sach­sen-Anhalt, ‑10,9 % auf 7,16 ct/​kWh, 50Hertz), aber auch der TWL-Ver­teil­netz (-10,2 % auf 8,14 ct/​kWh, Ampri­on, Saar­land) pro­fi­tie­ren von Sen­kun­gen. Im nach Netz­grö­ße gewich­te­ten Bun­des­durch­schnitt ändern sich die als end­gül­tig ver­öf­fent­lich­ten Ent­gel­te mit gerun­det +0,02 Pro­zent so gut wie nicht, allein beim Durch­schnitt über die Netz­be­trei­ber sin­ken sie rech­ne­risch um etwa ‑0,7 Pro­zent. Im Ver­gleich zu 2017 wird der Mus­ter­haus­halt somit um rund ‑5,1 Pro­zent entlastet.

Die­se Ent­wick­lung lässt sich unab­hän­gig vom Abnah­me­fall beob­ach­ten. Wäh­rend ein Sin­gle-Haus­halt (1.500 kWh Jah­res­ver­brauch) mit 154 Euro nur ‑2,7 Pro­zent weni­ger Durch­lei­tungs­ge­büh­ren ent­rich­ten muss, spart ein Fami­li­en­haus­halt bei 300,89 Euro schon ‑5,8 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. Am deut­lichs­ten wird ein Gewer­be­be­trieb mit einem Ver­brauch von 40.000 Kilo­watt­stun­den ent­las­tet (-8,6 % auf 2.416 Euro). Gewer­be­kun­den mit höhe­ren Ver­bräu­chen zwi­schen 100.000 und 400.000 kWh kön­nen abhän­gig von instal­lier­ter Leis­tung und Benut­zungs­dau­er zwi­schen ‑4,9 und ‑5,9 Pro­zent nied­ri­ge­re Jah­res­kos­ten für die Netz­nut­zung kalkulieren.

Ver­än­de­rung der end­gül­ti­gen Netz­nut­zungs­ent­gel­te Strom 2018 gegen­über 2017 in Pro­zent
Abnah­me­fall: Haus­halt, Nie­der­span­nung, SLP, 2.900 kWh Jahresverbrauch

Die­se Ent­wick­lung könn­te auf dem Strom­markt nach den Preis­run­den der ver­gan­ge­nen Jah­re für ein kurz­zei­ti­ges Durch­at­men sor­gen. Soll­te es sich dabei tat­säch­lich um Ein­mal­ef­fek­te durch die Abschaf­fung der ver­mie­de­nen Netz­ent­gel­te han­deln, lässt eine kürz­lich im Bran­chen­dienst hei­se online ver­öf­fent­lich­te Nach­richt aller­dings beson­ders auf­hor­chen. Der Regel­zo­nen­be­trei­ber Ten­neT TSO ver­mel­det dar­in Kos­ten für sta­bi­li­sie­ren­de Netz­ein­grif­fe in Rekord­hö­he. Nach vor­läu­fi­gen Zah­len betru­gen die Kos­ten 2017 annä­hernd eine Mil­li­ar­de Euro (2016: 660 Mil­lio­nen). Somit steht zu befürch­ten, dass sich die Preis­spi­ra­le 2019 wie­der wei­ter nach oben schrau­ben könn­te. Ein Ende wäre dem­nach erst mit der Fer­tig­stel­lung der gro­ßen Nord-Süd-Tras­sen in Sicht.

Metho­dik: Der Berech­nung lie­gen die ver­öf­fent­lich­ten Ent­gel­te von 706 der 883 Ver­teil­netz­be­trei­ber zugrun­de, die einer Gebiets­ab­de­ckung der bun­des­deut­schen Postor­te von 98,8 % ent­spre­chen. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to. Der durch­schnitt­li­che spe­zi­fi­sche Arbeits­preis der Netz­ent­gel­te wur­de nach Netz­grö­ße (Anzahl der ange­schlos­se­nen Postor­te) gewich­tet. In den Berech­nun­gen wur­den nur Netz­be­trei­ber berück­sich­tigt, die bereits ein end­gül­ti­ges Ent­gelt für 2018 bekannt gege­ben haben, feh­len­de Anga­ben wer­den in den Kar­ten weiß dar­ge­stellt. Der spe­zi­fi­sche Kilo­watt­stun­den­preis setzt sich zusam­men aus den Netz­kos­ten (Arbeits­preis + auf die Jah­res­ar­beit umge­leg­ter Grund­preis) und den Kos­ten für das Mess­sys­tem (Ein­ta­rif-Dreh­strom­zäh­ler).

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