Aktuelles | 26. Oktober 2020

Sinkende Umlagen kompensieren Anstieg der Netzentgelte

Nach dem Allzeit-Hoch des laufenden Jahres sinken die gesetzlichen Umlagen und Abgaben für nicht-privilegierte Letztverbraucher 2021 um rund -1,8 Prozent. Damit wird zwar nicht wieder das Niveau des Vorjahres erreicht, doch ein Familienhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh im Jahr wird in Summe um 6,92 Euro entlastet. Zum Vergleich: Nach Auswertung der vorläufigen Netzentgelte für 99,9 Prozent des Bundesgebiets wird der Musterhaushalt im nach Netzgröße gewichteten Durchschnitt gerade einmal um 0,2 Prozent bzw. 0,64 Euro stärker belastet.

Am 15. Okto­ber wur­de bereits die Höhe der EEG-Umla­ge für das kom­men­de Jahr offi­zi­ell ver­öf­fent­licht. Sie wird um rund ‑3,8 Pro­zent von 6,756 auf gede­ckel­te 6,500 ct/​kWh sin­ken. Das The­ma EEG-Umla­ge wur­de in den ver­gan­ge­nen Wochen oft dis­ku­tiert. Pan­de­mie­be­dingt san­ken Bör­sen­prei­se und Strom­letzt­ver­brauch und führ­ten so zu einer mas­si­ven Unter­de­ckung des Umla­ge­kon­tos. Nach Berech­nung der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber hät­te die Umla­ge bei 9,651 ct/​kWh gele­gen, hät­te die Bun­des­re­gie­rung nicht ein­ge­grif­fen und die Begren­zung auf 6,500 ct/​kWh beschlos­sen. Durch einen Zuschuss des Bun­des in Höhe von knapp 10,8 Mil­li­ar­den Euro gelang es, die EEG-Umla­ge auf die­sem mode­ra­ten Niveau zu hal­ten. Gleich­zei­tig wur­de auch die Höhe der Off­shore-Netz­um­la­ge bekannt­ge­ge­ben. Sie sinkt von 0,416 auf 0,395 ct/​kWh und damit um rund ‑5 Prozent.

Inzwi­schen wur­den auch die übri­gen Umla­ge­hö­hen ver­öf­fent­licht. Die KWK-Umla­ge zur För­de­rung von Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Kraft­wer­ken nach §§ 26 und 26KWKG steigt von 0,226 auf 0,254 ct/​kWh (+12,4 %). Die Umla­ge gemäß § 19 Abs. 2 Strom­NEV ver­teu­ert sich eben­falls von 0,358 auf 0,432 ct/​kWh (+20,7 %). Mit den Ein­nah­men die­ser Umla­ge wer­den ent­gan­ge­ne Erlö­se der Netz­be­trei­ber ent­schä­digt, die aus indi­vi­du­el­len Netz­nut­zungs­ent­gel­ten für pri­vi­le­gier­te Son­der­kun­den entstehen.

Die Umla­ge für abschalt­ba­re Las­ten nach § 18 AbLaV steigt erneut. Im nächs­ten Jahr wer­den 0,009 ct/​kWh auf den Arbeits­preis erho­ben (+28,6 %). Über die Umla­ge wer­den Kos­ten zur Bereit­stel­lung oder Abschal­tung von Las­ten zur Sys­tem­sta­bi­li­sie­rung auf den Strom­letzt­ver­brauch ver­teilt. Die Strom­steu­er bleibt wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kon­stant bei 2,05 ct/​kWh.

In Sum­me zahlt der Mus­ter­haus­halt 2021 gesetz­li­che Umla­gen in Höhe von 385,60 Euro (aktu­ell: 392,52 Euro). Die im Durch­schnitt nur mode­rat stei­gen­den Netz­ent­gel­te wer­den durch die­se Ent­las­tung über­kom­pen­siert. Da in grö­ße­ren Tei­len Deutsch­lands die vor­läu­fi­gen Ent­gel­te sogar deut­lich sin­ken (vgl. News­let­ter Netz­nut­zung Strom 111), bie­ten sich Ver­sor­gern dort Spiel­räu­me für Preis­sen­kun­gen oder neue Chan­cen zum Ein­stieg in den Wettbewerb.

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