Für zwei Drittel aller Postleitzahl-Ort-Kombinationen liegen derzeit bereits neue Transportgebühren vor, sodass sich eine erste repräsentative Berechnung durchführen lässt. Demnach könnte eine Mehrbelastung durch knapp 4 % höhere Entgelte auf Familienhaushalte zukommen (+10,56 Euro), bei Single-Haushalten (1.500 kWh/a) könnten diese sich um über 7 % (+9,59 Euro) verteuern.
In den Medien mehrten sich die Stimmen, dass die heute von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte EEG-Umlage für 2015, die im nächsten Jahr mit 6,170 ct/kWh um etwa 1,1 % niedriger ausfällt, zumindest zu einer Stagnation der Strompreise für Endkunden im Standardlastprofil führen könnte. Darüber hinaus sinken im Jahr 2015 auch die Umlage für Abschaltbare Lasten auf 0,006 ct/kWh (2014: 0,009 ct/kWh) und die Offshore-Haftungsumlage für die Letztverbrauchergruppe A' auf ‑0,051 ct/kWh (2014: 0,250 ct/kWh). Die Senkung einer Umlage auf einen negativen Wert stellt dabei ein Novum dar.
Die Ersparnis durch die EEG-Umlage beträgt für einen typischen Abnahmefall von 4.000 kWh/Jahr allerdings nur 2,80 Euro. Die Senkung der Abschalt-Umlage bringt eine marginale Kostenreduzierung von 12 Cent, die Offshore-Umlage sorgt dagegen für eine Einsparung von 12,04 Euro (Single-Haushalte: 4,52 Euro). Die Umlagen- und Entgeltentwicklungen halten sich bei dem Verbrauch eines Familienhaushalts somit die Waage. Bei niedrigen Abnahmemengen müssen Vertriebe dagegen sogar mit insgesamt steigenden Fremdkosten kalkulieren, da die sinkenden Umlagen die steigenden Netzentgelte dort nicht kompensieren können.
Die Betrachtung der Gesamtsituation weist somit entgegen vieler Pressestimmen auf eine indifferente Konstellation hin. Es bleibt somit abzuwarten, wie Vertriebe mit dieser Ausgangslage umgehen werden.
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