Aktuelles | 15. Oktober 2014

Sinkende Umlagen kompensieren steigende Netzentgelte in Familienhaushalten

Bis zum heutigen Datum mussten die bundesdeutschen Verteilnetzbetreiber ihre (vorläufigen) Durchleitungsgebühren für das Jahr 2015 bekannt geben. Erwartungsgemäß konnte die Frist nicht von allen Betreibern eingehalten werden. Die bislang veröffentlichten Netzentgelte sind in der Datenbank Netznutzung Strom hinterlegt und lassen bei einer ersten Auswertung einen deutlichen Trend zur Kostensteigerung erkennen.

Für zwei Drit­tel aller Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen lie­gen der­zeit bereits neue Trans­port­ge­büh­ren vor, sodass sich eine ers­te reprä­sen­ta­ti­ve Berech­nung durch­füh­ren lässt. Dem­nach könn­te eine Mehr­be­las­tung durch knapp 4 % höhe­re Ent­gel­te auf Fami­li­en­haus­hal­te zukom­men (+10,56 Euro), bei Sin­gle-Haus­hal­ten (1.500 kWh/​a) könn­ten die­se sich um über 7 % (+9,59 Euro) verteuern.

In den Medi­en mehr­ten sich die Stim­men, dass die heu­te von den Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern ver­öf­fent­lich­te EEG-Umla­ge für 2015, die im nächs­ten Jahr mit 6,170 ct/​kWh um etwa 1,1 % nied­ri­ger aus­fällt, zumin­dest zu einer Sta­gna­ti­on der Strom­prei­se für End­kun­den im Stan­dard­last­pro­fil füh­ren könn­te. Dar­über hin­aus sin­ken im Jahr 2015 auch die Umla­ge für Abschalt­ba­re Las­ten auf 0,006 ct/​kWh (2014: 0,009 ct/​kWh) und die Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge für die Letzt­ver­brau­cher­grup­pe A' auf ‑0,051 ct/​kWh (2014: 0,250 ct/​kWh). Die Sen­kung einer Umla­ge auf einen nega­ti­ven Wert stellt dabei ein Novum dar. 

Die Erspar­nis durch die EEG-Umla­ge beträgt für einen typi­schen Abnah­me­fall von 4.000 kWh/​Jahr aller­dings nur 2,80 Euro. Die Sen­kung der Abschalt-Umla­ge bringt eine mar­gi­na­le Kos­ten­re­du­zie­rung von 12 Cent, die Off­shore-Umla­ge sorgt dage­gen für eine Ein­spa­rung von 12,04 Euro (Sin­gle-Haus­hal­te: 4,52 Euro). Die Umla­gen- und Ent­gelt­ent­wick­lun­gen hal­ten sich bei dem Ver­brauch eines Fami­li­en­haus­halts somit die Waa­ge. Bei nied­ri­gen Abnah­me­men­gen müs­sen Ver­trie­be dage­gen sogar mit ins­ge­samt stei­gen­den Fremd­kos­ten kal­ku­lie­ren, da die sin­ken­den Umla­gen die stei­gen­den Netz­ent­gel­te dort nicht kom­pen­sie­ren können. 

Die Betrach­tung der Gesamt­si­tua­ti­on weist somit ent­ge­gen vie­ler Pres­se­stim­men auf eine indif­fe­ren­te Kon­stel­la­ti­on hin. Es bleibt somit abzu­war­ten, wie Ver­trie­be mit die­ser Aus­gangs­la­ge umge­hen werden.

Die vor­läu­fi­gen Netz­ent­gel­te — basie­rend auf dem aktu­el­len Stand der Ver­öf­fent­li­chung — haben wir für Sie gra­fisch auf­be­rei­tet (ver­al­te­te Ver­knüp­fung ent­fernt). Wenn Sie auch per E‑Mail tages­ak­tu­ell über den Erfas­sungs­stand der Netz­ent­gel­te infor­miert wer­den möch­ten, sen­den Sie dazu ein­fach eine E‑Mail mit dem Betreff Anmel­dung Son­der­news­let­ter NNE an info@​enet.​eu. Der Bezug endet spä­tes­tens mit der voll­stän­di­gen Erfas­sung aller Ent­gel­te; eine geson­der­te Kün­di­gung ist nicht notwendig.

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