Als höchste der noch erhobenen Umlagen steigt allein die Offshore-Netzumlage 2024 erneut, diesmal von 0,591 auf 0,656 ct/kWh. (+11 %). Mit den Erlösen werden unter anderem die Netzanbindungskosten für Offshore-Anlagen gemäß § 17d Abs. 1 und § 6 EnWG sowie Entschädigungszahlungen nach § 17f EnWG bei Anschlussstörungen oder ‑verzögerungen gedeckt. Zudem fließt der Kostenvortrag aus der Jahresabrechnung 2022 in Höhe von knapp 21 Mio. Euro in die Berechnung ein. Nach Angaben der vier ÜNB werden damit 2024 Kosten in Höhe von mehr als 2,185 Mrd. Euro refinanziert.
Deutlich komplexer gestaltet sich die Kalkulation der KWK-Umlage zur Förderung von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung nach §§ 26 und 26a KWKG. Erwartet wird eine leicht sinkende förderfähige Stromproduktion aus KWK-Anlagen von etwa 29,7 Mrd. Kilowattstunden. Dafür prognostizieren die ÜNB für 2024 insgesamt einen Finanzierungsbedarf von knapp 1,425 Mrd. Euro. Durch Zinseinnahmen und Überschüsse aus der Jahresabrechnung 2022 in Höhe von fast 369 Mio. Euro reduziert sich der Bedarf auf etwa 930 Mio. Euro. Umgelegt auf die erwarteten nicht-privilegierten Letztverbräuche sinkt die KWKG-Umlage dadurch deutlich um rund ‑23 Prozent von 0,357 auf 0,275 ct/kWh.
Nicht zuletzt sinkt auch die Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV für Strommengen der Endverbrauchskategorien A' leicht von 0,417 auf 0,403 ct/kWh (-3,4 %). Über dieses Umlagenkonto können Verteilnetzbetreiber Ersatz für entgangene Einnahmen erhalten, wenn sie privilegierten Sonderkunden individuelle Netzentgelte berechnen. Zudem regelt § 118 Abs. 6 Satz 9 EnWG, dass unter anderem Anlagen, die durch Elektrolyse Wasserstoff erzeugen, von Entgelten für den Netzzugang freizustellen sind. Für Stromspeicher und Ladepunkte gemäß § 21 Abs. 1 – 5 EnFG beträgt die Umlage im Übrigen aktuell 0 Cent.
Die Stromsteuer bleibt wie in den vergangenen Jahren weiter unverändert bei 2,05 ct/kWh, während die Debatte um eine Absenkung auf den europäischen Mindestsatz von 0,1 ct/kWh noch immer nicht ganz verstummt ist.
Bezogen auf einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh bleibt die tatsächliche Entlastung mit 1,24 Euro indes minimal. Gleichzeitig steigen die als vorläufig veröffentlichten Netzentgelte 2024 im gewichteten Durchschnitt erneut um rund +9 Prozent, was einer Mehrbelastung von 35,59 Euro im Jahr entspricht. Stromvertriebe stehen somit erneut vor schwierigen Tarifkalkulationen. Können die gestiegenen Fremdkosten nicht durch eine optimierte Beschaffung ausgeglichen werden, müssen viele Versorger ihre Kunden einmal wieder mit unbeliebten Preisanpassungen konfrontieren.