Inzwischen wurden die endgültigen Netzentgelte für das kommende Jahr für 6.023 von insgesamt 10.925 gasversorgten Postleitzahl-Ort-Kombinationen in Deutschland bekanntgegeben. Dies betrifft 134 Verteilnetzbetreiber und entspricht somit einer Gebietsabdeckung von über 55 Prozent.
In über 75 Prozent der Fälle, also in 4.564 von 6.023 Postorten, wurden die Netzentgelte erhöht. In 1415 Postorten senken die Netzbetreiber ihre Kosten, was einem Anteil von rund 23 Prozent entspricht. Keine Veränderung im Vergleich zu 2019 hat es in 44 Postorten (0,7 Prozent) gegeben.
Ein SLP-Musterkunde muss in den betroffenen Postortkombinationen im nach Netzgröße gewichteten Schnitt 1,66 ct/kWh bezahlen, was einer Steigerung von 3,77 Prozent im Vergleich zu 2019 entspricht.
Bei einer näheren Betrachtung zeigen sich für einen durchschnittlichen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh regionale Unterschiede.
Prozentuale Veränderung der vorläufigen Gasnetzentgelte 2020 gegenüber 2019
Abnahmefall: Familien-Haushalt, 18.000 kWh/a, 11 kW Leistung
Die Stadtwerke Wissen (Rheinland-Pfalz) erhöhen ihre Kosten im bundesweiten Vergleich am stärksten. Hier steigen die Netznutzungskosten von 1,85 ct/kWh auf 2,29 ct/kWh, was eine Mehrbelastung von 23,8 Prozent bedeutet. Die Stadtwerke Wachenheim (Rheinland-Pfalz) erhöhen ihre Durchleitungspreise zwar um 19,1 Prozent, liegen mit einer Gebühr von 1,68 ct/kWh (aktuell 1,41 ct/kWh) aber noch sehr nah am bundesdeutschen Durchschnitt. Auch die Stadtwerke Olbernhau (Sachsen) nehmen mit einer Steigerung von 1,89 ct/kWh auf 2,19 ct/kWh eine deutliche Preiserhöhung vor (16,1 Prozent).
Zu den teuersten Netzbetreibern zählen im Jahr 2020 – trotz einer Preissenkung im Vergleich zum noch laufenden Jahr – die E.DIS Netz (Brandenburg) mit einem Entgelt von 2,75 ct/kWh (-1,2 Prozent), die Erdgas Mittelsachsen (Sachsen-Anhalt) mit einem Preis von 2,55 ct/kWh (-7,8 Prozent) sowie die MVV Netze (Baden-Württemberg) mit 2,37 ct/kWh (-2,8 Prozent).
Die Stadtwerke Bretten (Baden-Württemberg) senken ihre Netznutzungsabgaben mit ‑10,2 Prozent am deutlichsten. Mit einem Preis von 1,31 ct/kWh liegen sie mit ihren Entgelten außerdem unter dem gewichteten Durchschnitt der bereits veröffentlichten Preise. Ähnlich sieht es bei den Stadtwerken Velten (Brandenburg) und den Stadtwerken Witten (Nordrhein-Westfalen) aus. Hier sinken die Entgelte um ‑9,9 bzw. ‑8,6 Prozent und liegen mit 0,84 ct/kWh bzw. 1,54 ct/kWh ebenfalls unter dem bundesweiten Durchschnitt.
Mit ihrem Preis von 0,84 ct/kWh erheben die Stadtwerke Velten somit nach aktuellem Stand die günstigsten Netzentgelte innerhalb Deutschlands. Zu den potenziell günstigsten Netzbetreibern zählen im kommenden Jahr darüber hinaus die Stadtwerke Munster-Bispingen (Niedersachsen) mit einem Preis von 0,90 ct/kWh sowie die ebenfalls niedersächsischen Stadtwerke Stade mit einer Abgabe von 0,99 ct/kWh.
Gaskunden im nordrhein-westfälischen Kamp-Lintfort profitieren zukünftig von einem Wechsel des Netzbetreibers. Hier hat das örtliche Stadtwerk den Gasnetzbetrieb von der Westnetz GmbH zurück übernommen. Dadurch reduziert sich das Netzentgelt um rund ‑15 % auf 1,61 ct/kWh. Wäre die Westnetz GmbH hier Netzbetreiber geblieben, so würden 1,89 ct/kWh fällig. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Entgelt kann eine Preisspreizung von rund 170 Prozent oder 260,73 Euro beobachtet werden.
Preisniveau der vorläufigen Netzentgelte Gas 2020 in ct/kWh
Abnahmefall: Familien-Haushalt, 18.000 kWh/a, 11 kW Leistung
Der Unterschied zwischen den als vorläufig gekennzeichneten und nun als endgültig bekanntgegebenen Netzentgelten ist marginal. Lediglich in etwa 300 der 6.023 betroffenen Postorte wurden Änderungen vorgenommen. In 225 der 300 von nachträglichen Anpassungen betroffenen Postorte gab es eine leichte Reduzierung. In den übrigen 75 der 300 erwähnten Postorten wurde eine leichte Erhöhung im Vergleich zu den vorläufigen Netzentgelten beschlossen.
Prozentuale Veränderung der vorläufigen Gasnetzentgelte 2020 gegenüber den endgültigen Gasnetzentgelten 2020
Abnahmefall: Familien-Haushalt, 18.000 kWh/a, 11 kW Leistung
Laut der aktuellen Kooperationsvereinbarung Gas müssen Verteilnetzbetreiber, die direkt einem Fernleitungsnetzbetreiber nachgelagert sind und auch selbst wiederum nachgelagerte Verteilnetzbetreiber haben, ihre endgültigen Entgelte bis zum 12. Dezember bekanntgeben. Alle anderen nachgelagerten Verteilnetzbetreiber sind angehalten, ihre Netznutzungskosten bis zum 16. Dezember zu veröffentlichen. In Anbetracht dieser Vereinbarung ist es überraschend, dass bisher vergleichsweise wenige Netzbetreiber ihre endgültigen Durchleitungskosten für das Jahr 2020 festgelegt haben.
Methodik: Der Berechnung liegen die bislang veröffentlichten vorläufigen Entgelte von 134 der 692 Verteilnetzbetreiber zugrunde, die einer Gebietsabdeckung der bundesdeutschen Postleitzahl-Ort-Kombinationen (synonym Postorte) von rund 55 Prozent entsprechen. Alle Preise verstehen sich netto. Der durchschnittliche Jahrespreis der Netzentgelte des gesondert betrachteten Abnahmefalls wurde nach Netzgröße (Anzahl der angeschlossenen Postorte) gewichtet. Fehlende Angaben werden in den Karten ebenso wie Gebiete ohne Gasversorgung weiß dargestellt. Der ermittelte Jahrespreis setzt sich zusammen aus den Netzkosten und den Kosten für das Messsystem (Standardmesskonfiguration).