Aktuelles | 25. Oktober 2021

Umlagen sinken auf Zehnjahrestief – Beschaffung bleibt der entscheidende Faktor

Einen starken Rückgang verzeichnen die Umlagen und Abgaben auf den Strombezug für das kommende Jahr. In Summe liegen die gesetzlich reglementierten Kosten bei 7,01 ct/kWh für nicht-privilegierte Letztverbraucher. Gegenüber dem Vorjahr sinken die Kosten 2022 damit um -27,3 Prozent auf einen so niedrigen Stand wie seit zehn Jahren nicht mehr. Niedriger lagen die gesetzlichen Abgaben zuletzt 2012 mit 5,806 Cent je Kilowattstunde. Ein Muster-Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh wird so um 105,20 Euro entlastet.

Aus­schlag­ge­bend für die Ent­las­tung ist die um ‑42,7 Pro­zent auf 3,723 ct/​kWh sin­ken­de EEG-Umla­ge. Der hohe Stand des EEG-Umla­ge­kon­tos durch anhal­tend hohe Bör­sen­prei­se ver­bun­den mit Bun­des­zu­schüs­sen aus Ein­nah­men der CO2-Besteue­rung führ­ten zu die­sem Effekt. Ohne die­se Zuschüs­se hät­te der Wert rech­ne­risch bei 4,657 ct/​kWh gelegen.

Die Umla­ge für abschalt­ba­re Las­ten nach § 18 AbLaV sinkt eben­falls, näm­lich um zwei Drit­tel von 0,009 auf 0,003 ct/​kWh. Über die­se Umla­ge wer­den die Kos­ten zur Sys­tem­sta­bi­li­sie­rung über Bereit­stel­lung oder Abschal­tung von Las­ten auf den Strom­letzt­ver­brauch ver­teilt. Gleich­zei­tig steigt die Umla­ge gemäß § 19 Abs. 2 Strom­NEV leicht um +1,2 Pro­zent an (0,437 ggü. 0,432 ct/​kWh) Mit die­sen Ein­nah­men wer­den Netz­be­trei­ber ent­schä­digt, denen wegen indi­vi­du­el­ler Netz­ent­gel­te für pri­vi­le­gier­te Son­der­kun­den Erlö­se entgehen.

Auch die KWK-Umla­ge zur För­de­rung von Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Kraft­wer­ken nach §§ 26 und 26KWKG erhöht sich 2022 erneut, dies­mal deut­lich von 0,254 auf 0,378 ct/​kWh (+48,8 %). Die Off­shore-Netz­um­la­ge steigt eben­falls wie­der von 0,395 auf 0,419 ct/​kWh an (+6,1 %) und erreicht damit in etwa den Wert von 2019 und 2020. Die Strom­steu­er bleibt wie schon in den Vor­jah­ren unver­än­dert bei 2,05 ct/​kWh.

Der Mus­ter­haus­halt zahlt 2022 in Sum­me nur noch 280,40 Euro an gesetz­li­chen Abga­ben (alle Anga­ben net­to). Dem­ge­gen­über zeich­nen sich jedoch stei­gen­de Netz­nut­zungs­ent­gel­te ab. Nach Ana­ly­se aller ver­öf­fent­lich­ten vor­läu­fi­gen Netz­nut­zungs­ent­gel­te der Ver­teil­netz­be­trei­ber, die eine Gebiets­ab­de­ckung von ins­ge­samt 99,9 Pro­zent errei­chen, wer­den bei einem Jah­res­ver­brauch von 4.000 kWh mit durch­schnitt­lich 326,31 Euro um +3,8 Pro­zent höhe­re Durch­lei­tungs­ge­büh­ren fäl­lig. Dies ent­spricht einer Mehr­be­las­tung von rund +11,79 Euro, die durch die sin­ken­den Umla­gen bequem auf­ge­fan­gen wer­den und Strom­ver­trie­ben Spiel­raum in der Kal­ku­la­ti­on ver­schaf­fen soll­te (Durch­schnitts­wer­te nach Grö­ße der Netz­ge­bie­te gewichtet).

Wäre da nicht die aktu­el­le Preis­explo­si­on an den Strom­bör­sen, die vie­len Ver­sor­gern mit kurz­fris­ti­ger Beschaf­fungs­stra­te­gie der­zeit erheb­li­che Schwie­rig­kei­ten berei­tet. Immer­hin zeich­net sich auch hier offen­bar leich­te Ent­span­nung an, wie die ZfK kürz­lich berich­te­te. Grund­ver­sor­ger mit lang­fris­ti­gen Belie­fe­rungs­ver­trä­gen, die den Bör­sen­schwan­kun­gen weni­ger stark unter­lie­gen, könn­ten dage­gen 2022 deut­lich an der Preis­schrau­be drehen.

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