Ausschlaggebend für die Entlastung ist die um ‑42,7 Prozent auf 3,723 ct/kWh sinkende EEG-Umlage. Der hohe Stand des EEG-Umlagekontos durch anhaltend hohe Börsenpreise verbunden mit Bundeszuschüssen aus Einnahmen der CO2-Besteuerung führten zu diesem Effekt. Ohne diese Zuschüsse hätte der Wert rechnerisch bei 4,657 ct/kWh gelegen.
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV sinkt ebenfalls, nämlich um zwei Drittel von 0,009 auf 0,003 ct/kWh. Über diese Umlage werden die Kosten zur Systemstabilisierung über Bereitstellung oder Abschaltung von Lasten auf den Stromletztverbrauch verteilt. Gleichzeitig steigt die Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV leicht um +1,2 Prozent an (0,437 ggü. 0,432 ct/kWh) Mit diesen Einnahmen werden Netzbetreiber entschädigt, denen wegen individueller Netzentgelte für privilegierte Sonderkunden Erlöse entgehen.
Auch die KWK-Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken nach §§ 26 und 26a KWKG erhöht sich 2022 erneut, diesmal deutlich von 0,254 auf 0,378 ct/kWh (+48,8 %). Die Offshore-Netzumlage steigt ebenfalls wieder von 0,395 auf 0,419 ct/kWh an (+6,1 %) und erreicht damit in etwa den Wert von 2019 und 2020. Die Stromsteuer bleibt wie schon in den Vorjahren unverändert bei 2,05 ct/kWh.
Der Musterhaushalt zahlt 2022 in Summe nur noch 280,40 Euro an gesetzlichen Abgaben (alle Angaben netto). Demgegenüber zeichnen sich jedoch steigende Netznutzungsentgelte ab. Nach Analyse aller veröffentlichten vorläufigen Netznutzungsentgelte der Verteilnetzbetreiber, die eine Gebietsabdeckung von insgesamt 99,9 Prozent erreichen, werden bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh mit durchschnittlich 326,31 Euro um +3,8 Prozent höhere Durchleitungsgebühren fällig. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund +11,79 Euro, die durch die sinkenden Umlagen bequem aufgefangen werden und Stromvertrieben Spielraum in der Kalkulation verschaffen sollte (Durchschnittswerte nach Größe der Netzgebiete gewichtet).
Wäre da nicht die aktuelle Preisexplosion an den Strombörsen, die vielen Versorgern mit kurzfristiger Beschaffungsstrategie derzeit erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Immerhin zeichnet sich auch hier offenbar leichte Entspannung an, wie die ZfK kürzlich berichtete. Grundversorger mit langfristigen Belieferungsverträgen, die den Börsenschwankungen weniger stark unterliegen, könnten dagegen 2022 deutlich an der Preisschraube drehen.