Eine Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV wird 2023 nicht mehr erhoben, da die Verordnung entsprechend § 20 Abs. 2 am 1. Juli 2022 wie geplant weitgehend außer Kraft gesetzt wurde. Ein eventuell verbleibender Vortrag wird in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur kostenmindernd auf die Übertragungsnetzentgelte angerechnet.
Die KWK-Umlage zur Förderung von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung nach §§ 26 und 26a KWKG sinkt 2023 leicht von 0,378 auf 0,357 ct/kWh (-5,6 %), da sich nach Abrechnung des Jahres 2021 ein Überschuss ergeben hatte. Aufgeteilt auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche reduziert sich die KWKG-Umlage dadurch um ‑0,041 ct/kWh gegenüber der nach Prognosen für 2023 errechneten Höhe von 0,398 ct/kWh.
Auch die Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV reduziert sich leicht von 0,437 auf 0,417 ct/kWh (-4,6 %). Die Einnahmen aus dieser Umlage entschädigen entgangene Einnahmen von Verteilnetzbetreibern, wenn diese privilegierten Sonderkunden individuelle Netzentgelte einräumen.
Alleine die Offshore-Netzumlage steigt 2023 deutlich, von 0,419 auf 0,591 ct/kWh. (+41,1 %). Mit diesen Einnahmen werden die Kosten für Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt sowie eventuelle Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen. Die Stromsteuer bleibt wie in den Vorjahren weiterhin unverändert bei 2,05 ct/kWh.
Gegenüber 2022 sinkt die Gesamtbelastung des Strompreises mit gesetzlichen Preisbestandteilen 2023 somit um rund die Hälfte (-51,3 %), auch wenn sich rechnerisch eine leichte Steigerung gegenüber dem 1. Juli 2022 zeigt. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh wird so um 143,80 Euro gegenüber dem Vorjahr entlastet und zahlt 136,60 Euro an gesetzlichen Umlagen und Abgaben (alle Angaben netto). Dies ist der niedrigste Stand seit weit mehr als 10 Jahren.
Günstigere Stromtarife wird dies dennoch nicht zur Folge haben. Denn gleichzeitig steigen die Netzentgelte in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Im nach Netzgebietsgröße gewichteten Durchschnitt verteuern sich die Durchleitungsgebühren um +21,9 % auf 397,75 Euro/Jahr, was die reduzierten Abgaben bereits zu rund der Hälfte wieder kompensiert. Angesichts der Achterbahnfahrten an den Strombörsen und den möglichen Komplikationen durch einen gedeckelten „Grundbedarf“ von 80 Prozent des Normalverbrauchs im kommenden Jahr werden die Preiskalkulationen für Stromlieferanten kurzfristig zu einer ungeahnt komplexen Angelegenheit.