Aktuelles | 21. Oktober 2019

Vorläufige Netzentgelte für 2020 vollständig erfasst

Das Erfassungsteam der ene't GmbH hat in den vergangenen Wochen wieder mit Hochdruck daran gearbeitet, die als „vorläufig“ veröffentlichten Netznutzungsentgelte der Verteilnetzbetreiber zu erfassen und in strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Mit dem heutigen Tag sind alle bisher für 2020 veröffentlichten Preisblätter in den Datenbanken Netznutzung Strom und Netznutzung Gas erfasst und werden im morgen bereitgestellten Update zur Verfügung gestellt. Auch die ene't Softwarelösungen werden dann ebenfalls auf die letzten veröffentlichten Preisdaten zugreifen.

Wie schon in den News­let­tern zur Netz­ent­gelt­ent­wick­lung ana­ly­siert wur­de, las­sen sich sowohl im Gas als auch im Strom teils deut­li­che Stei­ge­run­gen der Durch­lei­tungs­ge­büh­ren beob­ach­ten. Nach aktu­el­lem Daten­stand, der rund 99,8 Pro­zent der gas­ver­sorg­ten Post­leit­zahl-Ort-Kom­bi­na­tio­nen abdeckt, stei­gen die Gebüh­ren für Sin­gle-Haus­hal­te mit 7.000 kWh jähr­li­chen Gas­ver­brauch um rund 3 Pro­zent. Im nach Netz­grö­ße gewich­te­ten Durch­schnitt macht dies 2020 einen Rech­nungs­pos­ten von 147,98 Euro aus. Auch Fami­li­en­haus­hal­te (20.000 kWh/​a) wer­den um 2,9 Pro­zent höher belas­tet (321,63 Euro). Ein Gewer­be­be­trieb (SLP, 200.000 kWh, 125 kW) zahlt mit 2.467,83 Euro rund 3,1 Pro­zent mehr. Stär­ker stei­gen die Ent­gel­te noch für leis­tungs­ge­mes­se­ne Kun­den in der Mit­tel­druck­stu­fe (5.000.000 kWh, 1.450 kW), hier um 3,3 Pro­zent auf durch­schnitt­lich 38.454,08 Euro.

Im Strom ent­wi­ckeln sich die Ent­gel­te noch deut­li­cher nach oben. Nach Aus­wer­tung aller ver­öf­fent­lich­ten Preis­blät­ter in über 99,6 Pro­zent des Bun­des­ge­biets stei­gen die Trans­port­kos­ten je nach Abnah­me­fall um 5,2 bis 6,3 Pro­zent. Dabei lässt sich beob­ach­ten, dass die Stei­ge­run­gen umso höher aus­fal­len, je höher der zugrun­de­lie­gen­de Ver­brauch ist. Dies lässt den Rück­schluss zu, dass der Groß­teil der Ver­teil­netz­be­trei­ber haupt­säch­lich die Arbeits­prei­se erhöht hat, was zumin­dest die der­zeit ungleich höhe­re Belas­tung von Gering­ver­brau­chern durch den Grund­preis zukünf­tig leicht redu­zie­ren könn­te. Hiel­te die­ser Trend an, wür­den Ener­gie­ein­spa­run­gen bei nied­ri­gem Ver­brauch wie­der attrak­ti­ver wer­den. So stei­gen die Ent­gel­te für einen Sin­gle-Haus­halt (1.500 kWh Jah­res­ver­brauch) im gewich­te­ten Schnitt um 5,2 Pro­zent auf 162,01 Euro, ein Fami­li­en­haus­halt (4.000 kWh/​a) wird dage­gen um 5,5 Pro­zent höher belas­tet (314,35 Euro). Ein Gewer­be­be­trieb (SLP) mit 40.000 kWh Jah­res­ver­brauch zahlt schon 5,8 Pro­zent mehr (2.509,10 Euro), wäh­rend sich die stärks­ten Erhö­hun­gen bei leis­tungs­ge­mes­se­nen Kun­den zei­gen. Hier rei­chen die Anstie­ge von 6 Pro­zent beim Gewer­be­be­trieb mit 100.000 kWh/​50 kW (6.271,18 Euro) bis zu 6,3 Pro­zent bei Abnah­me von 400.000 kWh an 200 kW Leis­tung (22.244,34 Euro).

Die noch feh­len­den Preis­blät­ter über­wie­gend klei­ne­rer Net­ze wer­den sich nicht mehr gra­vie­rend auf die Durch­schnitts­wer­te aus­wir­ken, sodass Ver­trie­be nun mit der Kal­ku­la­ti­on des Fol­ge­jah­res begin­nen kön­nen. Ein­zi­ge Unsi­cher­heit in der Rech­nung blei­ben wie in jedem Jahr die zum Jah­res­wech­sel ver­öf­fent­lich­ten end­gül­ti­gen Ent­gel­te, die noch ein­mal vom aktu­el­len Preis­ni­veau abwei­chen können.

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