Die Rohmarge ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Grundversorgungstarifes abzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Abgaben*, der Kosten für die Netznutzung und der Konzessionsabgabe. Gesetzt den Fall, dass die Konzessionsabgabe in einem Netzgebiet nicht eindeutig ist, da mehrere Konzessionsabgabegebiete vorhanden sind, berücksichtigen wir die maximale Konzessionsabgabe für dieses Netzgebiet. Nicht berücksichtigt sind Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb. Die Berechnung wird durchgeführt für die Abnahmemenge eines Familienhaushaltes mit 3.500 kWh/Jahr. Alle Durchschnittswerte sind zudem nach der Einwohnerzahl der betrachteten Netze gewichtet.
Die so durchgeführte Analyse zeigt, dass im Vergleich zum Jahr 2012 einer maximalen Erhöhung der Rohmarge um 1,79 ct/kWh eine maximale Reduzierung der Rohmarge von 2,56 ct/kWh gegenübersteht. Die Aufschläge seitens der Grundversorgungsunternehmen fallen damit eher gering aus; vielerorts fällt die 2013 zu erwirtschaftende Rohmarge unter das Niveau des noch laufenden Jahres. Mit einem Plus von 1,4 ct/kWh legt die DEW21 2013 verglichen zum Vorjahr deutlich zu. Auch die Stadtwerke Unna GmbH heben ihre Rohmarge um immerhin 1,00 Cent pro Kilowattstunde an. Bei der Vattenfall Europe Sales GmbH ist in Berlin ein Anstieg von 0,83 ct/kWh und in Hamburg noch ein Anstieg von 0,7 ct/kWh festzumachen.
Reduzierte Rohmargen finden sich hingegen bei der ENSO Energie Sachsen Ost AG und der E.ON Bayern Vertrieb GmbH: Hier reduziert sich die zu erzielende Marge im Vergleich zum Vorjahr um 0,58 ct/kWh bzw. um 0,51 ct/kWh. Auch die Energiedienst AG operiert 2013 mit einer um 0,39 ct/kWh reduzierten Marge. Vielerorts jedoch bleiben die zu erzielenden Rohmargen nahezu konstant. So zeigt die Berechnung beispielsweise fast unveränderte Margen für die ESWE Versorgungs AG und die Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Im bundesweiten Durchschnitt betrachtet erzielen Grundversorgungsunternehmen 2013 eine Marge zwischen 5,98 ct/kWh und 12,54 ct/kWh. Das entspricht einer durchschnittlichen Rohmarge von 8,58 ct/kWh. Im Vergleich zum Jahr 2012, in dem die Grundversorger eine Marge von durchschnittlich 8,55 Cent pro Kilowattstunde erwirtschaften konnten, lässt sich für das kommende Jahr eine durchschnittliche Steigerung von gerade einmal 0,03 ct/kWh bzw. eine Steigerung von 0,35% feststellen. Im Hinblick auf die eingangs betrachtete Frage lässt sich somit feststellen, dass sich die Erhöhung der Strompreise im Wesentlichen tatsächlich auf der Steigerung der gesetzlichen Abgaben und Netznutzungsentgelte zurückführen lässt.
*Für 2012: Stromsteuer: 2,05ct/kWh; EEG-Umlage: 3,592 ct/kWh; KWK-Umlage: 0,002 ct/kWh; §19-Umlage: 0,151 ct/kWh
Für 2013: Stromsteuer: 2,05 ct/kWh; EEG-Umlage: 5,277 ct/kWh; KWK-Umlage: 0,126 ct/kWh; §19-Umlage: 0,329 ct/kWh
Die für 2013 beschlossene Offshore-Umlage wurde hier nicht berücksichtigt.