Die Höhe der EEG-Umlage als „hochpolitische Zahl“ und „Gradmesser für den Preis der Energiewende“ (Spiegel online) war bereits einige Tage vorab erstaunlich zutreffend in der Presse kolportiert worden. Die offizielle Veröffentlichung bestätigte nun das Ansteigen um rund 3 Prozent auf 6,354 ct/kWh, womit sich die Umlage unter den vorab entworfenen Szenarien der Berliner Politikberatung Agora Energiewende einpendelt. Deren Direktor Dr. Patrick Graichen hatte angesichts des Trends sinkender Börsenpreise trotz derzeit gut gefüllten Umlagekontos ein systemisches Ansteigen der Umlage auf bis zu 6,6 ct/kWh vorausgesagt. Die Offshore-Haftungsumlage steigt nach dem erstmaligen Sinken auf einen negativen Wert im vergangenen Jahr auf 0,04 ct/kWh im Jahr 2016.
Das Ansteigen beider Umlagen führt bei der Berechnung des typisierten Abnahmefalls eines Familienhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh rechnerisch zu einer Mehrbelastung von rund 11 Euro. Ob sich diese Mehrbelastungen des Kilowattstundenpreises alleine über einen sinkenden Börsenpreis (über)kompensieren lassen wird, wie es sich Jochen Homann (Präsident der Bundesnetzagentur) und Hermann Falk (Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V.) vorstellen, bleibt abzuwarten, da die individuellen Beschaffungs- und Erzeugungsstrukturen der bundesdeutschen Stromvertriebe für eine pauschale Preissenkung allzu unterschiedlich ausfallen dürften.
Entwicklung der gesetzlichen Umlagen seit 2010
Abnahmefall: Haushalt, NSP, SLP, 4.000 kWh/a
Zudem berücksichtigen diese Einschätzungen noch nicht die Entwicklung der Netznutzungsentgelte im kommenden Jahr. Betrachtet man die zum 15. Oktober bereits veröffentlichten Verteilnetzentgelte, kristallisiert sich klar ein weiterer Kostentreiber heraus. Für 9.781 Postleitzahl-Ort-Kombinationen liegen bereits „vorläufige“ Durchleitungsgebühren vor, was einer Gebietsabdeckung von 62,8 Prozent entspricht. Eine Berechnung des nach Größe des Netzgebiets gewichteten durchschnittlichen Netzentgelts zeigt in diesen Gebieten einen Anstieg um 5,2 Prozent gegenüber 2015 auf etwa 7,54 ct/kWh. Für den Musterhaushalt bedeutet diese eine weiteren Anstieg der Fremdkosten um rund 14,93 Euro. In Zeiten fortschreitender Margenerosion dürften es Vertriebe schwer haben, diese Kostenstruktur ohne allgemeine Preiserhöhungen abzufangen.
Methodik: Alle Preise verstehen sich netto. Die Durchschnittswerte der Netzentgelte wurden nach Netzgröße (Zahl der belieferten Postorte) gewichtet. In der Berechnung wurden nur Netzbetreiber berücksichtigt, die zum 15. Oktober bereits ein vorläufiges Entgelt für 2016 bekannt gegeben haben. Der spezifische Kilowattstundenpreis setzt sich zusammen aus den Netzkosten (Arbeitspreis + auf die Jahresarbeit umgelegter Grundpreis) und den Kosten für Messung und Abrechnung (ebenfalls auf die Jahresarbeit umgelegt). Die Höhe der Offshore-Haftungsumlage wurde nach dem derzeit gültigen KWKG berücksichtigt.
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